Also bei unserem Streik (Telekom:-) ) war es so, das grundsätzlich ersteinmal alle Arbeitnehmer gestreikt haben.
Dann haben Arbeitgeber und Gewerkschaft eine Notdienstvereinbarung für Fälle abgeschlossen, in denen potentiell Gesundheit oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden (Notrufanschlüsse, Krankenhäuser, Feuerwehr etc.)
Daraufhin hat die Gewerkschaft Mitarbeiter benannt (Teilweise auch im Einzelfall), die zum Notdienst herangezogen wurden.
Anders ist es bei Beamten, die haben kein Streikrecht (Deshalb streiken bei der Polizei ja auch nur die Angestellten...) können aber sehr wohl Dienst nach Vorschrift machen.
Da Du aber offenbar Arbeitnehmer bist, hast Du auch volles Streikrecht und musst erst arbeiten gehen, wenn Dich die Gewerkschaft zum Notdienst bestimmt. Heranziehung durch den Arbeitgeber sind nicht zulässig!
Dies ist keine Rechtsauskunft, nur ein selbsterlebtes Praxisbeispiel...
Gruß PelBB
PS: Bei der ganzen Sache sollte man aber nicht vergessen, das man nach dem Streik ja wieder da arbeiten möchte, deshalb ist m.E. maßvolles Handeln angebracht!
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