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Thema: Truppführer Vorraussetzung

  1. #1
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    Truppführer Vorraussetzung

    Welche Vorraussetzungen gibt es für den Truppführerlehrgang ( 2 Module ) ? Gibt es eine Mindesdienstzeitvorschrift als Truppmann?

    ->NRW

  2. #2
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    Welche Vorraussetzungen gibt es für den Truppführerlehrgang ( 2 Module ) ? Gibt es eine Mindesdienstzeitvorschrift als Truppmann?
    http://www.idf.nrw.de/download/normen/fwdv2.pdf

    http://www.idf.nrw.de/download/norme..._lernziele.pdf

  3. #3
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    Die Laufbahnverordnung in NRW ist da denke ich etwas interessanter, als sich durch die FwDV 2 zu quälen.

    Um zum Truppführerlehrgang zugelassen zu werden, musst du Hauptfeuerwehrmann oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann sein. Das heißt du kannst frühestens (theoretisch) 3 Jahre nach abgeschlossener Grundausbildung den TF-Lehrgang besuchen. Vergleiche Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige des Landes NRW Anlage 1.

    Auf Seite 8 der FwDV 2 ist es ähnlich. Grundausbildung Teil 1, danach Sprechfunker und AGT - Lehrgang, Grundausbildung Teil 2, entsprechend warten bis man mindestens ein Jahr OFM war und dann kanns los gehen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Die Laufbahnverordnung in NRW ist da denke ich etwas interessanter, als sich durch die FwDV 2 zu quälen.
    Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.

    In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.

    Im Gegensatz zum FIII, bei dem explizit der Dienstgrad UBM gefordert wird, ist mir für den TF-Lehrgang kein bestimmter Lehrgang (OFM oder HFM) als Voraussetzung bekannt, hier gilt, wie schon richtig erwähnt wurde, der Runderlass des Innenministeriums mitsamt Anlage, also Voraussetung: TM, AGT, SF.
    Theoretisch kann man also TM mit integriertem AGT und SF machen und danach direkt zum TF gehen. Bloß die Beförderungen lassen dann halt auf sich warten.

  5. #5
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    Nabend Hänschenklein...da du ja im Kreis DN bei der FF bist gibts noch ne andere Voraussetzung...bestehen des Vortests für den TF...aber der soll wie ich mir sagen lassen hab eh so ziemlich fürn Popo sein wenn du vorher in der Grundausbildung aufgepasst hast

  6. #6
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    dankedanke basti ;)

  7. #7
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.

    In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.
    .
    Wobei das aber sehr wenig Sinn macht !

  8. #8
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    Wieso?

    Man muss doch nicht unbedint x Jahre TM gewesen sein, um ein guter TF zu sein.
    TM ist in meinen Augen der geringstmögliche Standard sein, die schnellstmögliche Ausbildung zum TF sehe ich als als sehr vorteilhaft an.

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.

    In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.
    Und :
    Wobei das frühzeitige besuchen der Lehrgänge aber sehr wenig Sinn macht !

    In der FwDV 2 steht unter 2.1.1 Truppmannausbildung Teil 2:
    Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: min. 80 Stunden in 2 Jahren.

    Wenn man sich an diese zeiten hält, macht auch die LVO wieder Sinn.

  10. #10
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    In NRW gibt es keinen TM-Teil 1 und -Teil 2 nach FwDV 2 mehr, es gibt einen TM-Lehrgang in vier Modulen, der komplett in Lehrgangsform stattfindet und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein soll, in Ausnahmefällen in drei Jahren, anscheinend entspricht dies den Mindestanforderungen der FwDV 2. Ich wüsste nichts, wieso es nicht schneller gehen soll, beispielsweise alle vier Module in einem Jahr, gleichzeitig AGT und SF und im darauf folgenden Jahr dann zum TF.

  11. #11
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    In NRW gibt es keinen TM-Teil 1 und -Teil 2 nach FwDV 2 mehr, es gibt einen TM-Lehrgang in vier Modulen, der komplett in Lehrgangsform stattfindet und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein soll, in Ausnahmefällen in drei Jahren, anscheinend entspricht dies den Mindestanforderungen der FwDV 2. Ich wüsste nichts, wieso es nicht schneller gehen soll, beispielsweise alle vier Module in einem Jahr, gleichzeitig AGT und SF und im darauf folgenden Jahr dann zum TF.
    Klar gibt es den in NRW noch! Steht ja nunmal so in der FwDV2. Er wird meistens nur nicht mehr so angewendet, sondern so wie Du beschrieben hast.

    Klar kann es auch so schnell gehen, nur habe ich dann wieder den 20 Jährigen TF mit "3 Ölspuren" an Einsatzerfahrung. Ich wollte nur darauf hinaus das es kein Sinn macht die Jungs und Mädels da in sehr wenigen Jahren durch zu "schleusen". Darum gibt es halt die LVO, die auch in Anlehnung an die FwDV2 gemacht worden ist.

    Bestimmte Lehrgänge im bestimmten Zeitraum -> Regelbeförderung. Und nicht 2 Jahre warten bis ich über den OFM zum UBM befördert werde.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Arni112 Beitrag anzeigen
    Klar gibt es den in NRW noch! Steht ja nunmal so in der FwDV2. Er wird meistens nur nicht mehr so angewendet, sondern so wie Du beschrieben hast.
    Die Standortausbildung des TM2 in zwei Jahren gibt es eben nicht mehr, der gesamte TM-Lehrgang wird in NRW innerhalb von zwei Jahren in Lehrgangsform durchgeführt, quasi eine Umsetzung der FwDV 2 größer ein (der Runderlass gilt und muss so umgesetzt werden - auch wenn das vermutlich noch nicht überall angekommen ist).

    Klar kann es auch so schnell gehen, nur habe ich dann wieder den 20 Jährigen TF mit "3 Ölspuren" an Einsatzerfahrung.
    Tjanu, das mit der Erfahrung sehe ich eh sehr relativ. So hast Du halt einen TF im Alter von 22 oder 23 Jahren mit 6 oder 9 Ölspuren, auch nicht wesentlich besser.

    Andererseits hat man einen 23jährigen TF mit 100 Einsätzen Erfahrung (aber dafür nur Wachbesetzungen und Einsätze in dritter Reihe).

    Deswegen halte ich generell nichts von starren Regelungen wie "nach x Jahren hat derjenige genug Erfahrung", an reinen Einsatzzahlen kann man das aber auch nicht festmachen. Theoretisch muss es aber auch in einer Feuerwehr mit 0 Einsätzen Leute mit TF- oder GF-Ausbildung geben, die haben dann halt keine Einsatzerfahrung und nur ihr Ausbildungswissen. Der Einsatz ist nunmal nicht die Fortführung der Ausbildung.

    Ich wollte nur darauf hinaus das es kein Sinn macht die Jungs und Mädels da in sehr wenigen Jahren durch zu "schleusen". Darum gibt es halt die LVO, die auch in Anlehnung an die FwDV2 gemacht worden ist.
    Ich würde die LVO jetzt nicht unbedingt als die Vorschrift ansehen, die die Ausbildungsvoraussetzungen regelt, da gilt dann eher der o. g. Runderlass. Die LVO beschäftigt sich mehr mit Lamettakram. ;)

    Ich sage ja auch nicht, dass das zwingend so schnell gehen muss, aber wenn es möglich ist (meistens sind die Lehrgangsplätze ja eh begrenzt) ist und derjenige die charakterlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringt, wieso nicht? Es macht eben nicht zwingend keinen Sinn.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Arni112 Beitrag anzeigen
    Klar kann es auch so schnell gehen, nur habe ich dann wieder den 20 Jährigen TF mit "3 Ölspuren" an Einsatzerfahrung. Ich wollte nur darauf hinaus das es kein Sinn macht die Jungs und Mädels da in sehr wenigen Jahren durch zu "schleusen". Darum gibt es halt die LVO, die auch in Anlehnung an die FwDV2 gemacht worden ist.
    toll, dann macht man den TF eben in 7/8 jahren in einer löschgruppe, die 2/3 einsätze im jahr fährt. einer davon immer ein sturmeinsatz ist und einer ne ölspur....
    erfahrung muss man machen und sammeln -> genauso wie lehrgänge.

    besser ein 20jähriger TF mit 3 ölspurerfahrung als Einsatzleiter als ein 20jähriger TM1ler mit 3 ölspurerfahrung ;)

  14. #14
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.

    In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.

    Im Gegensatz zum FIII, bei dem explizit der Dienstgrad UBM gefordert wird, ist mir für den TF-Lehrgang kein bestimmter Lehrgang (OFM oder HFM) als Voraussetzung bekannt, hier gilt, wie schon richtig erwähnt wurde, der Runderlass des Innenministeriums mitsamt Anlage, also Voraussetung: TM, AGT, SF.
    Theoretisch kann man also TM mit integriertem AGT und SF machen und danach direkt zum TF gehen. Bloß die Beförderungen lassen dann halt auf sich warten.
    Du kannst den ganzen Kladeradatsch auseinanderpflücken wie du willst, die LVO NRW sagt explizit aus wann wer zum UBM also TF befördert wird! Die Details holt man sich dann natürlich aus der FwDV 2. Details erschließen sich aber auch aus der LVO.

    Es geht um die ursprünglich gestellte Frage, die habe ich beantwortet. Punkt! Was ihr da schon wieder für ne Diskussion raus macht ... schlimm.

  15. #15
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    Nö, hast du nicht, da hilft auch Aufregen nichts.

    Die LVO sagt, wer zum UBM (Dienstgrad) befördert wird.

    Zum TF kann man nicht befördert werden, da das eine Qualifikation und kein Dienstgrad ist. Man kann auch prima die Qualifikation als TF haben, ohne so einen bunten Aufnäher an der Jacke zu haben ...

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