
Zitat von
nederrijner
Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.
In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.
Im Gegensatz zum FIII, bei dem explizit der Dienstgrad UBM gefordert wird, ist mir für den TF-Lehrgang kein bestimmter Lehrgang (OFM oder HFM) als Voraussetzung bekannt, hier gilt, wie schon richtig erwähnt wurde, der Runderlass des Innenministeriums mitsamt Anlage, also Voraussetung: TM, AGT, SF.
Theoretisch kann man also TM mit integriertem AGT und SF machen und danach direkt zum TF gehen. Bloß die Beförderungen lassen dann halt auf sich warten.