Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.

In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.

Im Gegensatz zum FIII, bei dem explizit der Dienstgrad UBM gefordert wird, ist mir für den TF-Lehrgang kein bestimmter Lehrgang (OFM oder HFM) als Voraussetzung bekannt, hier gilt, wie schon richtig erwähnt wurde, der Runderlass des Innenministeriums mitsamt Anlage, also Voraussetung: TM, AGT, SF.
Theoretisch kann man also TM mit integriertem AGT und SF machen und danach direkt zum TF gehen. Bloß die Beförderungen lassen dann halt auf sich warten.
Du kannst den ganzen Kladeradatsch auseinanderpflücken wie du willst, die LVO NRW sagt explizit aus wann wer zum UBM also TF befördert wird! Die Details holt man sich dann natürlich aus der FwDV 2. Details erschließen sich aber auch aus der LVO.

Es geht um die ursprünglich gestellte Frage, die habe ich beantwortet. Punkt! Was ihr da schon wieder für ne Diskussion raus macht ... schlimm.