Ja, und ich habe dich insofern berichtigt, als dass die Voraussetzung, auf der diese Aussage beruht, falsch ist.
Für die fett markierte Aussage fehlt immer noch der Beleg und auf der bauen nunmal die theoretischen drei Jahre auf.Um zum Truppführerlehrgang zugelassen zu werden, musst du Hauptfeuerwehrmann oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann sein. Das heißt du kannst frühestens (theoretisch) 3 Jahre nach abgeschlossener Grundausbildung den TF-Lehrgang besuchen. Vergleiche Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige des Landes NRW Anlage 1.
Und selbst dann sind die drei Jahre nicht korrekt,
theoretisch kann man am Tage des Bestehens der TM-Ausbildung (was in NRW der "Grundausbildung" entspricht, da es eine Unterteilung in TM1 und TM2 nicht mehr gibt) zum OFM ernannt werden.
Im darauffolgenden Jahr kann man dann den TF-Lehrgang machen, um dann ein Jahr nach der Beförderung zum OFM zum UBM ernannt zu werden.
!!!Okay, den kursiven Absatz muss ich zurücknehmen, der ist nicht korrekt! Mein Fehler, ich bitte Entschuldigung.
Allerdings sind es dann drei Jahre (im Fall der Übernahme aus der JF) bis zur Beförderung zum UBM, der TF-Lehrgang kann (und muss weil Voraussetzung für die Beförderung zum UBM) früher stattfinden.
Also:
Jahr 0 - Übernahme aus der JF als FM
Bis Jahr 2 - Ausbildung TM, SF, AGT, TF
Nach Jahr 2 - Beförderung zum OFM
Bis Jahr 3 - Erfahrung sammeln
Nach Jahr 3 - Beförderung zum UBM
Man kann also nach drei Jahren bereits fertig ausgebildeter TF und UBM sein, theoretisch. Das ist nicht unbedingt sinnvoll, aber theoretisch möglich.
Circa ein gutes halbes Jahr bei uns (160 Stunden).Und jetzt rechne mal wie viel Zeit vergeht bis man die Module 1 - 4
Sprechfunker 16h und AGT 25 h, also durchaus in jeweils zwei bis drei Wochen zu schaffen.sowie Sprechfunker und AGT-Lehrgang absolviert hat.
Man muss aber eben nicht warten und man muss auch nicht zum OFM befördert sein.Dann wartet man noch ein paar Monate (Erfahrung) sammeln und dann gehts zum TF und ist gleichzeitig sofort beförderungswürdig.
Und die ursprüngliche Aussage, um die es mir ging, nämlich dass das in der LVO steht, ist und bleibt nunmal nicht korrekt. Die Lehrgangsvoraussetzungen ergeben sich auf dem Runderlass mitsamt zugehörigen Anhang. Der gibt nämlich neben den verbindlichen Voraussetzungen auch Empfehlungen für den zeitlichen Ablauf (wohlgemerkt Empfehlungen).
Es ist sicher weitgehend sinnvoll, sich an die Empfehlungen zu halten, aber es ist eben nicht verpflichtend.
Aus diesem Erlass ergeben sich die Voraussetzungen für die Teilnahme am TF-Lehrgang und das sind (abschließende Aufzählung): TM, SF, AGT.
Ein bestimmter Dienstgrad als Voraussetzung kommt erst beim F III ins Spiel.