Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.

In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.
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Wobei das aber sehr wenig Sinn macht !