"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo!
Doch! Es gibt in S-H einen Sondererlass des Innenministers.
LF 10/6 Strasse kann bis 12 Tonnen gebaut werden. Die Wassermenge ist unbegrenzt!
Die ersten Fahrzeuge werden ab märz ausgeliefert!
Meine Frage geht in richtung Hersteller des Fahrgestells!
Gruß
L-S
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