Hallo,
Zitat Zitat von Dr.Toppa Beitrag anzeigen
Oh Mann!
Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
der Beitrag ist natürlich super, wenn du wüsstest wie zukünftig zu diesem Gesetz die Gerichte entscheiden.

Im Gesetz steht nämlich nur, "Fahzeuge die gem. §35 Sonderrechte in Anspruch nehmen können" - nicht "könnten". Damit lässt der Gesetzgeber in diesem Bezug einiges offen.
Also hat der "Super-Moderator" gar nicht so Unrecht; denn hier bleibt die Rechtsprechung die Antwort schuldig.

Bis dann

Dominic