Hallo,
der Beitrag ist natürlich super, wenn du wüsstest wie zukünftig zu diesem Gesetz die Gerichte entscheiden.
Im Gesetz steht nämlich nur, "Fahzeuge die gem. §35 Sonderrechte in Anspruch nehmen können" - nicht "könnten". Damit lässt der Gesetzgeber in diesem Bezug einiges offen.
Also hat der "Super-Moderator" gar nicht so Unrecht; denn hier bleibt die Rechtsprechung die Antwort schuldig.
Bis dann
Dominic