Umfrageergebnis anzeigen: Werdet ihr in eurer Gemeinde zum GF bzw. ZF ernannt? Oder reicht die Urkunde der LFKS

Teilnehmer
54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Niemals

    3 5,56%
  • Ja, unbedingt

    24 44,44%
  • Ist das notwendig?

    8 14,81%
  • Urkunde / Ausbildung reicht aus

    19 35,19%
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Ergebnis 46 bis 50 von 50

Thema: Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?

  1. #46
    Registriert seit
    25.07.2005
    Beiträge
    77
    Hallo Uwe

    deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.

    MkG
    Zwunschel

  2. #47
    Registriert seit
    07.08.2002
    Beiträge
    401
    Auf die Frage kann man keine Antwort geben, weil sie unverständlich ist.

    Beispiel: Ist das Auto grün oder blau? Ja oder nein?

    --> hä??

    mfg lars
    mfg lars

  3. #48
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    309
    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    ... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

    Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

    Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

    Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.
    Ja, das ist schon interessant, manche machen das tatsächlich per Handschlag! Bei uns in Thüringen steht im ThürBKG genau drin, § 15 "der Bürgermeister bestellt die Unterführer und Führer..." Also die GF und ZF... müssen dazu bestellt werden. Hab wie gesagt meine Frage damit schon selbst beantwortet. Danke und viele Grüße!
    Halbzeit, foste!!!

  4. #49
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    309
    Zitat Zitat von Lars Zerpich Beitrag anzeigen
    Auf die Frage kann man keine Antwort geben, weil sie unverständlich ist.

    Beispiel: Ist das Auto grün oder blau? Ja oder nein?

    --> hä??

    mfg lars
    Wasn das für ein Unsinn???? Sammelst du Threads oder was soll das? Die frage war insofern sinnvoll, dass ich einen Gesetzestext FÜR DIE FEUERWEHR gesucht habe, wo drinsteht, dass Führer und Unterführer bestellt werden müssen! Bist du in deinem Betrieb Abteilungsleiter nur weil du die Qualifikation besitzt? Nein, oder? Also, es muss jeder (zumindest im schönen Thüringen) zu seiner Führungskraft BESTELLT werden. §15 ThürBKG.
    Halbzeit, foste!!!

  5. #50
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    309
    Zitat Zitat von Zwunschel Beitrag anzeigen
    Hallo Uwe

    deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.

    MkG
    Zwunschel
    Danke Zwunschel, ich sehe auf die Ronneburger ist Verlass !

    PS: Meld dich mal wieder!

    MFG Uwe, FF Münchenbernsdorf.
    Halbzeit, foste!!!

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