Hallo Uwe
deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.
MkG
Zwunschel
Hallo Uwe
deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.
MkG
Zwunschel
Auf die Frage kann man keine Antwort geben, weil sie unverständlich ist.
Beispiel: Ist das Auto grün oder blau? Ja oder nein?
--> hä??
mfg lars
mfg lars
Ja, das ist schon interessant, manche machen das tatsächlich per Handschlag! Bei uns in Thüringen steht im ThürBKG genau drin, § 15 "der Bürgermeister bestellt die Unterführer und Führer..." Also die GF und ZF... müssen dazu bestellt werden. Hab wie gesagt meine Frage damit schon selbst beantwortet. Danke und viele Grüße!
Halbzeit, foste!!!
Wasn das für ein Unsinn???? Sammelst du Threads oder was soll das? Die frage war insofern sinnvoll, dass ich einen Gesetzestext FÜR DIE FEUERWEHR gesucht habe, wo drinsteht, dass Führer und Unterführer bestellt werden müssen! Bist du in deinem Betrieb Abteilungsleiter nur weil du die Qualifikation besitzt? Nein, oder? Also, es muss jeder (zumindest im schönen Thüringen) zu seiner Führungskraft BESTELLT werden. §15 ThürBKG.
Halbzeit, foste!!!
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