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Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Nur weil er 17 ist, kennt er sich nicht mit diversen Gesetzten und FMEs aus oder was???
    Tzzzz, da kann ich nur lachen.
    Eben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..
    Prinzipiell ist gegen Mithören ja nichts zu sagen (außer das es illegal ist..), sofern es nicht in der Öffentlichkeit benutzt wird..

    Wenn es in der Öffentlichkeit genutzt wird und darüber beschwerden eingehen, sollte man die Personen das erste mal vllt. verwarnen, und wenn das wieder passiert, eine vorrübergehende "Beurlaubung" (~2 Wochen) veranlassen. Was bringt ihm der tollste, wichtigste FME, wenn er nicht mit ausrücken darf? ;-) (Darf er überhaupt mit ausrücken? Oder ist er noch in der JF?)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Nur weil er 17 ist, kennt er sich nicht mit diversen Gesetzten und FMEs aus oder was???
    Tzzzz, da kann ich nur lachen.
    Ich zähle den Kameraden eher zu der Gattung "dumm geboren & nix dazu gelernt", da er auch sonst so den Eindruck macht. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich so einer mit Gesetzen befasst...

    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Eben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..

    (Darf er überhaupt mit ausrücken? Oder ist er noch in der JF?)
    Das ist richtig und aus dem Grunde habe ich ja auch diesen Thread aufgemacht um zu erfahren, wie man am besten mit solchen unwissenden Kameraden umgehen sollte.

    Habe doch bereits geschrieben, dass es sich um einen 17-jährigen Anwärter handelt. Die JFler treten bei uns mit 16 zu den Aktiven über.

  3. #3
    Registriert seit
    31.12.2005
    Beiträge
    1.088
    Zitat Zitat von funki112 Beitrag anzeigen
    Habe doch bereits geschrieben, dass es sich um einen 17-jährigen Anwärter handelt. Die JFler treten bei uns mit 16 zu den Aktiven über.
    Es gibt auch Feuerwehren da darf man erst ab 18 ausrücken. Da es intern so geregelt ist.

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