Es gibt da aber ein Schlupfloch. Im Rahmen der Gefahrenabwehr, darf man bedingt mithören, aber nicht großartig rumposaunen!
Es gab neulich,bei uns ein größeren Ausfall des Telefonnetzes, und weil die Leitstelle keine Notrufe annehmen konnte, mußte einer ins GH, als Ansprechpartner, und alle Aktiven, die ein Melder mit Mithörfunktion, sollten den nutzen, um mitzuhören, falls da ein Einsatz kommt.