Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 52

Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von funki112 Beitrag anzeigen
    Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...
    Die Kameraden dürfen genauso wenig mithören wie die anderen.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!
    Dazu braucht man erstmal keinen Richter .. Stichwort = Sicherstellung/Beschlagnahme


    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Falsch.
    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2

    Somit darfst du nur die Schleifen und Nachrichten auswerten die deinen Funkmelder offiziell "aufmachen"
    Zusätzlich ist lt TR-BOS die Mithörschaltung nicht zulässig.
    C 5.4 Sprachwiedergabe

    C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet.
    Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulas-sen.

    Dadurch das der einzelne Kamerad kaum eine Genehmigung von der Behörde hat ist die Monitorfunktion definitiv verboten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Hier sollte das mithören nicht bestraft werden sondern die Dummheit damit öffentlich rumzurennen. Ich würde die Kameraden erstmal 14 Tage suspendieren, und dann schaut die Sache meist anders aus.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    1.778
    Mal eine andere Frage, wie alt ist derjenige/die?

    Hatten die Sprechfunkerlehrgang gehabt?
    Geändert von Glubschi (19.01.2008 um 18:02 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    18.01.2008
    Beiträge
    122
    Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.

  5. #5
    Registriert seit
    23.02.2006
    Beiträge
    71
    Und den hatte er dabei?
    Ich hab auch immer meine Lehrgangsbestätigungen im Geldbeutel!

  6. #6
    Registriert seit
    18.01.2008
    Beiträge
    122
    Nein natürlich nicht.sie wollten sich grad auf den weg zu Ihm nach Hause machen als sie vermutlich einen anderen einsatz bekammen und mit sondersignal weg fuhren.Typischer fall von Schwein gehabt

  7. #7
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    1.778
    Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen. Ein paar schlimme Sachen noch ausdrucken, was passieren könnte (Geldstrafe,Knast, etc. ) und Ihn dafür unterschreiben lassen. Sollte der Fall nocheinmal passieren, muss er mit weiteren Maßnahmen rechnen... (Anzeige und und und).

    Melder einziehen und so, würde ich sein lassen.....


    *Meine Meinung*

  8. #8
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.508
    Zitat Zitat von Holger2784 Beitrag anzeigen
    Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen.
    Oh ja, klasse, erstmal blosstellen...
    Das ist furchtbar schlechter Stil für eine Führungsperson.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  9. #9
    funki112 Gast
    Wir sprechen hier von einem 17jährigen Frischling... Und ich glaube nicht, dass er sich in jeglicher Hinsicht mit der Gesetzeslage auskennt oder die möglichen Folgen kennt.

  10. #10
    Registriert seit
    04.01.2005
    Beiträge
    709
    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.

  11. #11
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.
    Das macht es nicht legaler!

  12. #12
    Registriert seit
    12.08.2006
    Beiträge
    211
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Is nicht dein ernst, oder? Erst spart sich die Stadt Geld, weil einer einen Melder privat kauft und wenn er austritt/umzieht oder dergleichen muss er seinen Melder der Stadt schenken?

    Mal davon abgesehen dass ich mir keinen FME mehr privat beschaffe grenzt das Ganze wohl eher an eine Frechheit...

    Just my 0,02€...

  13. #13
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Das finde ich extremst dreist, sorry, aber das ist dämlich.
    Wie gesagt, einfach ganz unverbindlich reden, ohne Unterschrift und Gesprächsnotiz.
    Das soll ja einfach nur mal ein Hinweis sein. Wenns dann weiterhin so läuft, dann kann man über krassere Gesprächsarten nachdenken
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  14. #14
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    1.778
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.

    Wasn hier los?

    Ich weis nicht ob das ne gute Lösung ist.... Wo leben wir eigentlich????
    Das ist mehr als nur ne Frechheit....

  15. #15
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.
    Da wüsste ich aber sofort, was ich mit meinem privaten Melder machen würde! Das ist ja wohl mehr als dreist.
    Welche Gegenlesitungen gibt es denn von der Stadt? Eine monatliche Miete vielleicht oder ähnliches?

    Gruß, Mr. Blaulicht

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •