Die Kameraden dürfen genauso wenig mithören wie die anderen.
Dazu braucht man erstmal keinen Richter .. Stichwort = Sicherstellung/BeschlagnahmeZitat von AkkonHaLand
Falsch.Zitat von AkkonHaLand
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2
Somit darfst du nur die Schleifen und Nachrichten auswerten die deinen Funkmelder offiziell "aufmachen"
Zusätzlich ist lt TR-BOS die Mithörschaltung nicht zulässig.
C 5.4 Sprachwiedergabe
C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet.
Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulas-sen.
Dadurch das der einzelne Kamerad kaum eine Genehmigung von der Behörde hat ist die Monitorfunktion definitiv verboten.