Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!
Ich würde das Gespräch mit den Kameraden suchen. Das ist der einzige Weg, das "Problem", so es denn eines ist (ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!) in den Griff zu bekommen.
Einziger Weg, die Überzeugung zu fördern den Melder nicht öffentlich im Supermarkt o.Ä. auf mithören zu stellen (wohl gemerkt: die Programmierung kann man ohne Einverständnis des Nutzers nicht ändern!) ist mit der Verpflichtung zur Wahrung des Ansehens der HiOrg und deren Folgen bei Nichtbeachtung zu winken.
Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator