Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.
Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.
Und den hatte er dabei?
Ich hab auch immer meine Lehrgangsbestätigungen im Geldbeutel!
Nein natürlich nicht.sie wollten sich grad auf den weg zu Ihm nach Hause machen als sie vermutlich einen anderen einsatz bekammen und mit sondersignal weg fuhren.Typischer fall von Schwein gehabt
Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen. Ein paar schlimme Sachen noch ausdrucken, was passieren könnte (Geldstrafe,Knast, etc. ) und Ihn dafür unterschreiben lassen. Sollte der Fall nocheinmal passieren, muss er mit weiteren Maßnahmen rechnen... (Anzeige und und und).
Melder einziehen und so, würde ich sein lassen.....
*Meine Meinung*
Wir sprechen hier von einem 17jährigen Frischling... Und ich glaube nicht, dass er sich in jeglicher Hinsicht mit der Gesetzeslage auskennt oder die möglichen Folgen kennt.
Reden wir gerade irgendwie aneinander vorbei?
Es ist doch egal wie alt derjenige ist, der mit einem offenen FME rumläuft. Wenn ihn seine Führungskraft jetzt einfach erstmal vor allen Kameraden blosstellt, dann sollte diese Führungskraft vielleicht doch mal auf eine Fortbildung zum Thema Menschenführung...
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
Wie schon des Öfteren gesagt... "Derjenige, der hier ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!"
Mal ganz im Ernst, mindestens 90% (wahrscheinlich sogar mehr) der Mitglieder dieses Forums haben auch mal so angefangen, haben auch jetzt noch die Mithörfunktion im Melder aktiviert bzw. nen Scanner oder gar n Funkgerät zu Hause stehen.
Also, warum soll jetzt dieser eine Kerl zum Bauernopfer werden?
Das allereinfachste: Man setzt sich einfach mal vor oder nach dem Dienst mit ihm zusammen (alleine natürlich) und spricht ihn auf den Sachverhalt an. Dann kann man ihm ja in aller Ruhe erklären, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass er mit seiner Mithörschaltung "hausieren" geht und den Unmut, der bisher dadurch entstanden ist, erläutern. (Zzgl. der rechtlichen Konsequenzen natürlich)
Dann bittet man ihn höflich, die Mithörfunktion doch nur noch im stillen Kämmerlein zu nutzen und gut ist es.
Hält er sich dran, ist alles gut. Hält er sich nicht dran, wird er schon eines Tages seinen Meister finden und er hat sein Verfahren am Hals. Aber man muss ja nun nix vom Zaune brechen und die jungen Kammeraden anschwärzen.
JEDER hier hat mal ganz klein angefangen und war wahrscheinlich stolz wie Oskar, seinen ersten Melder zu haben.
Manche Leute muss man nur mal DEZENT auf das richtige Verhalten hinweisen. Aber ohne Anzeige, Disziplinarverfahren o.ä.
also dann, aufklärung ist angesagt ;-)
ach ja, jetzt kommts mir erst?
ist der überhaupt berechtigt einen fme zu besitzn? ich mein jetzt feuerwehrmöglich!
bei uns bekommen die nur einen nach abgeschlossener truppmann-ausbildung.
denn nur der bekommt einen melder, der auch im einsatzfall mit darf!
mit kameradschaftlichem Gruß!
Gerätewart und zuständig für Funk
Wenn die mir meinen schon privat beschafften Melder wegnehmen wollen würde ich denen
aber was scheiXXen. Soweit kommt das noch, ich entlaste damit die Stadtkasse ein wenig und
dann soll ich denen noch meinen Melder schenken ? Ich glaube das geht los.
Gruss Flo
Gruss Flo
Eben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..
Prinzipiell ist gegen Mithören ja nichts zu sagen (außer das es illegal ist..), sofern es nicht in der Öffentlichkeit benutzt wird..
Wenn es in der Öffentlichkeit genutzt wird und darüber beschwerden eingehen, sollte man die Personen das erste mal vllt. verwarnen, und wenn das wieder passiert, eine vorrübergehende "Beurlaubung" (~2 Wochen) veranlassen. Was bringt ihm der tollste, wichtigste FME, wenn er nicht mit ausrücken darf? ;-) (Darf er überhaupt mit ausrücken? Oder ist er noch in der JF?)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
Denke mal eine ganz gute Lösung.
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