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Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    also dann, aufklärung ist angesagt ;-)

    ach ja, jetzt kommts mir erst?
    ist der überhaupt berechtigt einen fme zu besitzn? ich mein jetzt feuerwehrmöglich!

    bei uns bekommen die nur einen nach abgeschlossener truppmann-ausbildung.
    denn nur der bekommt einen melder, der auch im einsatzfall mit darf!
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  2. #2
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von Gorm Beitrag anzeigen
    also dann, aufklärung ist angesagt ;-)

    ach ja, jetzt kommts mir erst?
    ist der überhaupt berechtigt einen fme zu besitzn? ich mein jetzt feuerwehrmöglich!

    bei uns bekommen die nur einen nach abgeschlossener truppmann-ausbildung.
    denn nur der bekommt einen melder, der auch im einsatzfall mit darf!
    Nein, bei uns ist das so geregelt das jeder Aktive mit darf. Die neuen ohne Truppmannausbildung aber nur bis max. zur Verteilerlinie... Von daher dürften auch alle einen Melder haben, wenn denn genug da wären.

  3. #3
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    achso, alles klar!
    weil bei uns darf nur der mit, der die tm-ausbildung abgeschlossen hat UND über 18 ist.
    haben wir halt bei uns so in der ff geregelt
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

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