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Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

Baum-Darstellung

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  1. #37
    Registriert seit
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    hi,
    dann hat er m.E. glück gehabt...

    bei uns im landkreis haben nur führungsdienstgrade den melder offen.
    aber ich hab von einigen nachbarwehren schon gehört das solches gedultet wird und deren kameraden den melder ebenfalls offen haben.
    mehr kann ich dazu auch nicht sagen, denn sogar meiner hat mithören freigeschaltet. ist aber in unserer wehr bekannt da ich gerätewart und unter anderem auch für funk zuständig bin und da hat auch keiner ein problem damit.

    ich bin eher dafür, einem den melder zu nehmen, oder wie die anderen schon geschrieben haben, der nicht dafür geeignet ist, bzw. nicht so weit ("reif") ist. (wie alt ist denn der gesagte jüngere kamerad???)
    bei uns rennt niemand im supermarkt rum, protzt oder ähnliches.
    wie gesagt ich könnte jederzeit ins gerätehaus fahren und das funkgerät anschalten.
    dann hab ich die gleiche funktion und sprechfunklehrgang hab ich auch schon hinter mir.

    setzt halt einfach eine gewisse geistige reife voraus.
    nur wie könnte man diese testen?

    ich persönlich würde diejenigen aufklären über mögliche gerichtliche folgen und ihnen eine frist geben den melder wieder umzuproggen.
    wenn das zum besagten zeitpunkt nicht geschehen ist, dann wird mit anzeige gedroht.

    mehr kann man persönlich nicht machen
    Geändert von Gorm (19.01.2008 um 18:26 Uhr)
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

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