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Thema: LED-Blitzer im Kotflügel, zugelassen??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Dürfen ist ja immer relativ. Wir nehmen schon Rücksicht auf die Anwohner. Deshalb ja auch die Idee mit den Seitenblitzern!
    Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

    Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...


    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Kauf 2, geh binnen 10 Tagen zum TÜV und wenn der mit deinen Begründen beim "dran halten" letztendlich "nein" sagt, schick sie wieder zurück...

    MfG Fabsi
    Schlecht bei Neubeschaffung ;-) In der Garantiezeit werden wir mit Sicherheit keine Eingriffe am Fahrzeug vornehmen!

    Oder alternativ: Bei eurem zuständigen vom zuständigen Landesministerium anrufen und höflich nach der Sondergenehmigung fragen...
    Tja wenn die mir alles Rechtliche bestätigen, gut.

    CU
    Geändert von Hasenmelker (24.01.2008 um 08:26 Uhr)
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Tja wenn die mir alles Rechtliche bestätigen, gut.
    Wenn du dem richtigen, die richtigen Fragen stellst: Ja...

    Wenns danach dann noch en Schreiben von deinem Oberhäupling an die gibt, gibts sogar ein Schreiben von denen zurück :)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Schlecht bei Neubeschaffung ;-) In der Garatiezeit werden wir mit Sicherheit keine Eingriffe am Fahrzeug vornehmen!
    Vorschlag für diesem Fall:

    Eine Vorrüstung (bestehend aus Schalter, Kontrollleuchte, Relais, Sicherung und Kabel mit "offenem Ende" ) mitbestellen und einbauen lassen.
    Dann nimmst Du keinen "Eingriff" in die Elektrik vor, sonder schliesst es nur zusätzlich an. Somit bleibt die Garantie für die restliche Schaltung erhalten.

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  5. #5
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    Zitat Zitat von Actros Beitrag anzeigen
    Vorschlag für diesem Fall:

    Eine Vorrüstung (bestehend aus Schalter, Kontrollleuchte, Relais, Sicherung und Kabel mit "offenem Ende" ) mitbestellen und einbauen lassen.
    Dann nimmst Du keinen "Eingriff" in die Elektrik vor, sonder schliesst es nur zusätzlich an. Somit bleibt die Garantie für die restliche Schaltung erhalten.

    Gruß

    Torsten
    Hallo...

    tja aber die Vorüstung zu bestellen kostet auch schnell 100€. Wenn Du meinen anderen Thread mitgelesen hast ( Beschaffungsgrenzen RTW), weisst Du das für die Spielerei dann kein Geld da ist. Ausserdem ist das auch wieder ein Eingriff in die Steuerung-->Garantieverlust! Das ist aber bei jeglichem Eingriff in die Zusatzelektronik der Fall. Auch wenn er noch so klein ist. Es kommt aber auch immer auf den Ausbauer an.

    CU
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Ausserdem ist das auch wieder ein Eingriff in die Steuerung-->Garantieverlust! Das ist aber bei jeglichem Eingriff in die Zusatzelektronik der Fall. Auch wenn er noch so klein ist. Es kommt aber auch immer auf den Ausbauer an.
    CU
    Den anderen Thread hab ich nicht gelesen.
    Aber nochmal zu dem Thema Vorrüstung: Ein Garantieverlust ist das auf keinen Fall, da du nicht in die Steuerung eingreifst, sondern ein ein Extra für diesen Zweck vorgesehene Vorrüstung verwendest. Die Garantie des Herstellers endet an seiner Steckverbindung.

    Dir erlischt an dem Fahrgestell ja auch nicht die Garantie, wenn Du eine Kühlbox oder Handyladegerät an die Fahrzeugsteckdose/Zigarettenanzünder anstöpselst... ;o)
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  7. #7
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    ...pfeif...hatte die offenen Enden überlesen...pfeif...
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  8. #8
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    Ich habe auch schon zugelassene LED-Frontblitzer, ich meine von Hella, gesehen die halbrund sind und auch zur Seite abstrahlen. Vielleicht kommt ja sowas in Frage statt der Kotflügelbeleuchtung?

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