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Thema: LED-Blitzer im Kotflügel, zugelassen??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die Abstrahlrichtung wie Alex fragt, wär schon interessant zu wissen *g
    Hier kannste auch mal rein gucken.
    Seite 21 glaub ich wars

    http://www.wfm-signaltechnik.de/down...ung/ch_359.pdf

    Dazu kommt noch, ob die LED Blitzer für den Verwendungszweck abgenommen sind.

    Hier ist noch etwas vom TÜV.

    http://www.wfm-signaltechnik.de/down...ung/ch_359.pdf

    Ab Seite 63

    Das sollte dir evtl. die benötigten Infos geben.

    greetings
    tower
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #2
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    Hallo...

    naja...die Kotflügel sind schon seitlich. Somit nach rechts und links ;-)

    @tower911: leider finde ich die Seite 63 nicht??

    CU
    Geändert von Hasenmelker (19.01.2008 um 15:15 Uhr)
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
    Hallo...

    naja...die Kotflügel sind schon seitlich. Somit nach rechts und links ;-)

    @tower911: leider finde ich die Seite 63 nicht??

    CU
    Blitzer zur Seite sind nicht zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Blitzer zur Seite sind nicht zulässig.
    Ausser mit einer Sondergenehmigung für die man in diesem Fall schon eine gaaaanz gute Begründung braucht ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Ausser mit einer Sondergenehmigung für die man in diesem Fall schon eine gaaaanz gute Begründung braucht ;)

    MfG Fabsi
    Sorry *gg*
    An die Sondergenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen denke ich nie .
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Hauptsache die Versicherung würde im Falle eines Falles bezahlen, falls es zu einem Unfall käme, wo einer sagen würde-->das Blaulich hat mich geblendet. Da gibt es ja immer genug die etwas finden.
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  7. #7
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    Also die Versicherung zahlt auch nur dann, wenn die Dinger zugelassen sind. Wenn sie nicht zugelassen sind, erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges und somit zahlt auch nicht die Versicherung.
    Bzw, die Versicherung zahlt zwar den Geschädigten, aber holt sich dann das Geld von dem Fahrzeughalter wieder.

    Und in die in Eurem Fall gewünschten "Blauen Blinkleuchten mit Hauptstrahlrichtung zur Seite" stehen nicht in der StVZo, somit auch nicht zugelassen.

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Sorry *gg*
    An die Sondergenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen denke ich nie .
    Kein Problem :)

    Bei dem Krams, den mich meine Kundschaft fragt, muss ich ständig daran denken ;)
    (Und auch meine 2! Tüv-menschen auch oft genug damit ärgern *hehe*)

    MfG Fabsi

    P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)
    Den einzigen Sinn (außer cool ausehen) den ich darin sehen würde wäre zur Absicherung an der Einsatzstelle.

    Und da müßte man es dann so verschalten, das sie nur bei Stehendem Fahrzeug, also Handbremse angezogen, funktionieren (Ähnlich wie bei den Gelben Heckabsicherungsleuchten an bei Feuerwehrfahrzeugen)

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  10. #10
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    P.S.: Welchen Sinn hätten denn die Leuchten an der Stelle? (Oder sollen die nur cool aussehen? *g*)

    Nene... das hat nichts mit "Cool" zu tun. Unsere Ausfahrt von der Wache ist nur sehr unübersichtlich. Nicht nur für uns, sondern auch für die anderen Verkehreteilnehmer. Wir müssen uns (mit dem neuen Sprinter) immer in die Strasse "reintasten"<--Jaja ich weiss das muss auch so sein. Also keine Belehrungen!!!!!

    Jedoch sind die Fahrzeige auch sehr hoch und der Blaulichbalken nicht immer gut einzusehen. Für jeden PKW-Fahrer würde es mit Sicherheit auch eine Hilfe sein, wenn die Dinger im Kotflügel sitzen würden. Man könnte sie ja auch nur b.B. einschalten?! Die gelben Heckblitzer dürfen ja auch nur im Stand und mit angezogener Handbremse eingeschaltet werden.

    CU
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