Zitat Zitat von Hasenmelker Beitrag anzeigen
Ausserdem ist das auch wieder ein Eingriff in die Steuerung-->Garantieverlust! Das ist aber bei jeglichem Eingriff in die Zusatzelektronik der Fall. Auch wenn er noch so klein ist. Es kommt aber auch immer auf den Ausbauer an.
CU
Den anderen Thread hab ich nicht gelesen.
Aber nochmal zu dem Thema Vorrüstung: Ein Garantieverlust ist das auf keinen Fall, da du nicht in die Steuerung eingreifst, sondern ein ein Extra für diesen Zweck vorgesehene Vorrüstung verwendest. Die Garantie des Herstellers endet an seiner Steckverbindung.

Dir erlischt an dem Fahrgestell ja auch nicht die Garantie, wenn Du eine Kühlbox oder Handyladegerät an die Fahrzeugsteckdose/Zigarettenanzünder anstöpselst... ;o)