Also die Versicherung zahlt auch nur dann, wenn die Dinger zugelassen sind. Wenn sie nicht zugelassen sind, erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges und somit zahlt auch nicht die Versicherung.
Bzw, die Versicherung zahlt zwar den Geschädigten, aber holt sich dann das Geld von dem Fahrzeughalter wieder.
Und in die in Eurem Fall gewünschten "Blauen Blinkleuchten mit Hauptstrahlrichtung zur Seite" stehen nicht in der StVZo, somit auch nicht zugelassen.
Gruß
Torsten