Es ist ja auch kein Bildungsurlaub. Hier müsste rechtlich genau definiert werden, was Bildungsurlaub überhaupt ist und ob das auch in den Ländern überall gleich gehandhabt wird.
Fakt ist jedoch - zumindest hier in NRW - das der Arbeitgeber den Feuerwehrmann für Einsätze, Übungen sowie Lehrgänge freistellen "muss".
Mann sollte halt nur bedenken, was einem wichtiger ist, der Arbeitsplatz oder eben ein Lehrgang. Argumentativ, ist der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung auf der sicheren Seite, denn einen Grund gibt es immer. Beweise zu finden, das der Arbeitgeber wegen dem Lehrgang so gehandelt hat, ist quasi unmöglich.
Daher die Empfehlung von mir, nehmt für die Zeit Urlaub. Am IdF in NRW dauert die GF Ausbildung lediglich 10 Tage.




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