Mit dem Namen der Versicherung müsste ich morgen mal bei der Verwaltung nachfragen. Soweit ich weiß ist die auf Reparaturen nicht erweiterbar.
Melde mich dann morgen noch mal.
Elmi
Mit dem Namen der Versicherung müsste ich morgen mal bei der Verwaltung nachfragen. Soweit ich weiß ist die auf Reparaturen nicht erweiterbar.
Melde mich dann morgen noch mal.
Elmi
Hat da jemand mal neuere Infos für mich, bitte?
"wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??"
ja - das siehst du vollkommen falsch -
eine private Haftpflichversicherung zahlt niemals Schäden die während der Ausübung eines Dienstes oder Amtes entstehen - wäre ja auch der Knaller.....
und wenn doch wie man schon oft hörte - dan sind das meist hingebogene und erlogenen Vorfälle.
Ich meinte im Sinne von
Bei welcher Versicherung habt ihr euere FME und HFG's versichert? Weißt du zufällig auch, ob man diese Versicherung auf Reparaturen erweitern kann?
Na wenn du die FME's oder HFuG's zu einem vernünftigen Händler bringst, dann wird der wohl in den meisten Fällen ein Versichrung haben, wenn ers Repariert ;)Zitat von abc-truppe
Und wenn du selbst dran rum Spielen willst: Haftpflicht wenns schief läuft...
Ist halt nur schwer zu erklären, wie du da "ausversehen" mit einem Schraubendreher UND einem Lötkolben rein gekommen bist *g*
MfG Fabsi
Er muss ja nicht zwingend während des ausüben eines Dienstes kaputt gehen.... wenn mir das Privat passiert, dann hat meine private Haftpflichtversicherung für einen schadensgleich zu gunsten der Stadt zu sorgen. Der Melder ist Eigentum der Stadt.Zitat von wodoe
Wenn ich richtig informiert bin, dann kommt im Schadensfall bei Ausübung eines Dienstes die Feuerwehrunfallkasse dafür auf.
soweit alles ganz schön, aber in der Realität zahlt die versicherung nicht so einfach. Bei mir ging der Melder kaputt, hab es der versicherung geschrieben. raus kam erstens ist das Teil ein von der HiOrg mir überlassen worden, verliehen und zweitens ist der schaden meist unter der Selbstbeteiligung, also lohnt es sich nicht, einen Melder zu melden.
Die Antwort mit der Ausübung im Dienst oder so ähnlich ist falsch.Hallo,
wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??
Gruß Michael
Leider tritt eine Privathaftpflicht trotzdem nicht ein.
Die Begründung steht in den AHB:
"Schäden an gemieteten oder geliehenen Dingen sind nicht versichert" - der Kommentar sagt dazu, dass zur Nutzung überlassene Dinge als geliehen zu betrachten sind.
Versichert wäre ein Schaden am Melder dann wenn Du ihn Dir ohne Erlaubnis nimmst und dann versehentlich kaputt machst. Es muss aber ein Verschulden vorliegen (Verschuldenshaftung nach § 823 BGB).
Oder wenn ein Kollege seinen Melder mit zu dir bringt und du ihn dann versehentlich vom Tisch wirfst, dann bekommst du ihn auch von der Haftpflicht bezahlt (abzüglich der Selbstbeteiligung natürlich).
Also müsstest einfach nur einen finden, der den Melder mit dir "tauscht" und die Selbstbeteiligung für dich hinblättert *ggg* hehe...
MfG Fabsi
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