Er muss ja nicht zwingend während des ausüben eines Dienstes kaputt gehen.... wenn mir das Privat passiert, dann hat meine private Haftpflichtversicherung für einen schadensgleich zu gunsten der Stadt zu sorgen. Der Melder ist Eigentum der Stadt.Zitat von wodoe
Wenn ich richtig informiert bin, dann kommt im Schadensfall bei Ausübung eines Dienstes die Feuerwehrunfallkasse dafür auf.




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