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Thema: Versicherung für FME

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  1. #1
    Registriert seit
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    151
    Hallo,

    wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??

    Gruß Michael
    Die Antwort mit der Ausübung im Dienst oder so ähnlich ist falsch.

    Leider tritt eine Privathaftpflicht trotzdem nicht ein.
    Die Begründung steht in den AHB:
    "Schäden an gemieteten oder geliehenen Dingen sind nicht versichert" - der Kommentar sagt dazu, dass zur Nutzung überlassene Dinge als geliehen zu betrachten sind.

    Versichert wäre ein Schaden am Melder dann wenn Du ihn Dir ohne Erlaubnis nimmst und dann versehentlich kaputt machst. Es muss aber ein Verschulden vorliegen (Verschuldenshaftung nach § 823 BGB).

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Oder wenn ein Kollege seinen Melder mit zu dir bringt und du ihn dann versehentlich vom Tisch wirfst, dann bekommst du ihn auch von der Haftpflicht bezahlt (abzüglich der Selbstbeteiligung natürlich).

    Also müsstest einfach nur einen finden, der den Melder mit dir "tauscht" und die Selbstbeteiligung für dich hinblättert *ggg* hehe...

    MfG Fabsi

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