Hallo,

wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??

Gruß Michael
Die Antwort mit der Ausübung im Dienst oder so ähnlich ist falsch.

Leider tritt eine Privathaftpflicht trotzdem nicht ein.
Die Begründung steht in den AHB:
"Schäden an gemieteten oder geliehenen Dingen sind nicht versichert" - der Kommentar sagt dazu, dass zur Nutzung überlassene Dinge als geliehen zu betrachten sind.

Versichert wäre ein Schaden am Melder dann wenn Du ihn Dir ohne Erlaubnis nimmst und dann versehentlich kaputt machst. Es muss aber ein Verschulden vorliegen (Verschuldenshaftung nach § 823 BGB).