Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 18 von 18

Thema: Versicherung für FME

  1. #16
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294
    soweit alles ganz schön, aber in der Realität zahlt die versicherung nicht so einfach. Bei mir ging der Melder kaputt, hab es der versicherung geschrieben. raus kam erstens ist das Teil ein von der HiOrg mir überlassen worden, verliehen und zweitens ist der schaden meist unter der Selbstbeteiligung, also lohnt es sich nicht, einen Melder zu melden.

  2. #17
    Registriert seit
    16.08.2006
    Beiträge
    151
    Hallo,

    wenn mir der FME der Gemeinde "kaputt" gehen würde, würde ich meiner Haftpflichtversicherung bescheid sagen und die würde den schaden i.d.r. ausgleichen, oder sehe ich da was falsch??

    Gruß Michael
    Die Antwort mit der Ausübung im Dienst oder so ähnlich ist falsch.

    Leider tritt eine Privathaftpflicht trotzdem nicht ein.
    Die Begründung steht in den AHB:
    "Schäden an gemieteten oder geliehenen Dingen sind nicht versichert" - der Kommentar sagt dazu, dass zur Nutzung überlassene Dinge als geliehen zu betrachten sind.

    Versichert wäre ein Schaden am Melder dann wenn Du ihn Dir ohne Erlaubnis nimmst und dann versehentlich kaputt machst. Es muss aber ein Verschulden vorliegen (Verschuldenshaftung nach § 823 BGB).

  3. #18
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Oder wenn ein Kollege seinen Melder mit zu dir bringt und du ihn dann versehentlich vom Tisch wirfst, dann bekommst du ihn auch von der Haftpflicht bezahlt (abzüglich der Selbstbeteiligung natürlich).

    Also müsstest einfach nur einen finden, der den Melder mit dir "tauscht" und die Selbstbeteiligung für dich hinblättert *ggg* hehe...

    MfG Fabsi

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •