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Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)
Wenn es nicht vorgeschrieben wäre, warum machen es dann alle Aufbauhersteller gleich? Wenn jeder machen dürfte, was er wollte und es machen alle trotzdem gleich, dann wäre das schon ein Wunder...

Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
Auch das die Verriegelung für die RKL vorne links vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Diese Verriegelung macht ja nur bei "Single-RKL-Fahrzeugen" (insbeondere mit Magnet-RKL) Sinn, aber nicht bei den aktuellen Christbäumen mit etlichen Kennleuchten. Ausserdem gab es schon "immer" die Möglichkeit, diese Verreigelung durch eine Brücke am Tonfolgegeber zu deaktivieren.
Die "Christbäume" sind eigentich auch von der RKL vorne links abhängig. Diese ist sozusagen die "Master RKL"

Frontblitzer, Heckblaulicht, etc dürften auch nur dann Funktionieren, wenn diese RKL Funktionstüchtig ist.

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Die entsprechenden Vorschriften oder Gestze würden mich mal interessieren, hast Du Quellen?
Steht in der

DIN 14620 (Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht)

DIN 14610 (Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer)


Und falls irgendwelche Diskussionen aufkommen sollten: Sorry, aber ich habe die DIN nicht gemacht ;o)