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Thema: Schaltplan für Tonfolgeschalter gesucht !!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Storno Gast
    Erstsmals Danke aber ich werde aus diesen Plan nicht schlau vielleicht kann mir jemand diesen Plan Vereinfachen ... wäre super... danke!


    MFg

  2. #2
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    Hmmm... so schwierig ist der doch nicht? Die Zahlen wirst Du am Klangfolgeschalter wie auch am Zugdrehschalter wiederfinden... und dann musst Du nur noch Drähte zu den entsprechenden Dingen ziehen und an der angegebenen Stelle anschließen, wobei 30 Fahrzeug-Plus, 31 Fahzeugmasse und 15 (30) Zündungsplus ist...

    Das einzige, was Du rausbekommen musst, ist, ob Deine Fahrzeughupe plus oder Minus schaltet... dann weißt Du, welchen Plan Du nehmen musst...

  3. #3
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    Hallo Storno. Evtl solltest Du doch jemanden zu rate ziehen, der sich mit Autoelektrik auskennt, und das ganze dann mit Euch einbaut. Nicht das nachher dein Auto von Deinen Kameraden gelöscht werden muß ;)
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

  4. #4
    Storno Gast
    was hat die Fahrzeug Hupe mitt der SoSi anlage zu tun ?

    Versteh das nicht und warum Zündungsplus??

    Mfg

  5. #5
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    Weil man bei "nur" laufenden Lichtern durch Hupen eine Tonfolgeauslösen kann.

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    was hat die Fahrzeug Hupe mitt der SoSi anlage zu tun ?

    Versteh das nicht und warum Zündungsplus??

    Mfg
    Weil das so vorgeschrieben ist:

    Das Martinhorn (bzw die Tonfolge) darf nur laufen, wenn

    - Zündung eingschaltet ist
    - das Blaulicht vorne links läuft
    - das Signal für "Dauerton an" geschaltet ist (Schalter gedrückt)
    oder eine Tonfolge lang, wenn die Hupe betätigt wurde

    Das Tonfolge-Steuergerät prüft die Stromaufnahme des Ausgangs 84a. Ist hier eine Rundumkennleuchte angeschlossen, die auch dann Funktioniert, gibt das steuergerät erst die Tonfolge frei, so wie es Gesetztlich vorgeschrieben ist.
    Das Simmulieren der RKL mit Relais oder Wiederständen bringt nichts, da die Stromaufnahme überwacht wird und diese nicht von einem Relais erreicht wird.

    Aber solche Spielereinen mit anderen Blinkrelais etc würde ich lassen. Es sieht nicht so schön aus, wenn gelb-grauer rauch aus der Instrumententafel rauskommt und der Geruch erst...
    Obwohl, da haben wir wieder arbeit ;o)

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  7. #7
    Storno Gast
    ok Danke die Anlage steht so weit jetzt geht es nur darum da wir rein optisch einen anderen schalter verweden wollen

    Kippschalter

    Schaltstellungen :

    Ein-Aus-Ein

    Wie mus ich disen nun anklemmen ???

    Mfg

  8. #8
    Registriert seit
    20.12.2001
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    Zitat Zitat von Actros Beitrag anzeigen
    Weil das so vorgeschrieben ist:

    Das Martinhorn (bzw die Tonfolge) darf nur laufen, wenn

    - Zündung eingschaltet ist
    - das Blaulicht vorne links läuft
    - das Signal für "Dauerton an" geschaltet ist (Schalter gedrückt)
    oder eine Tonfolge lang, wenn die Hupe betätigt wurde
    Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)

    Auch das die Verriegelung für die RKL vorne links vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Diese Verriegelung macht ja nur bei "Single-RKL-Fahrzeugen" (insbeondere mit Magnet-RKL) Sinn, aber nicht bei den aktuellen Christbäumen mit etlichen Kennleuchten. Ausserdem gab es schon "immer" die Möglichkeit, diese Verreigelung durch eine Brücke am Tonfolgegeber zu deaktivieren.

    Die entsprechenden Vorschriften oder Gestze würden mich mal interessieren, hast Du Quellen?
    MfG

    brause

  9. #9
    Registriert seit
    28.06.2004
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)
    Wenn es nicht vorgeschrieben wäre, warum machen es dann alle Aufbauhersteller gleich? Wenn jeder machen dürfte, was er wollte und es machen alle trotzdem gleich, dann wäre das schon ein Wunder...

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Auch das die Verriegelung für die RKL vorne links vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Diese Verriegelung macht ja nur bei "Single-RKL-Fahrzeugen" (insbeondere mit Magnet-RKL) Sinn, aber nicht bei den aktuellen Christbäumen mit etlichen Kennleuchten. Ausserdem gab es schon "immer" die Möglichkeit, diese Verreigelung durch eine Brücke am Tonfolgegeber zu deaktivieren.
    Die "Christbäume" sind eigentich auch von der RKL vorne links abhängig. Diese ist sozusagen die "Master RKL"

    Frontblitzer, Heckblaulicht, etc dürften auch nur dann Funktionieren, wenn diese RKL Funktionstüchtig ist.

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Die entsprechenden Vorschriften oder Gestze würden mich mal interessieren, hast Du Quellen?
    Steht in der

    DIN 14620 (Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht)

    DIN 14610 (Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer)


    Und falls irgendwelche Diskussionen aufkommen sollten: Sorry, aber ich habe die DIN nicht gemacht ;o)
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)
    § 38, Abs.1 StVO: Erkläre mal jemanden, dass Du es eilig hast, wenn Deine Zündung aus ist und der Motor nicht läuft, warum er dann Platz machen soll. ;-)

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