Zitat Zitat von Actros Beitrag anzeigen
Weil das so vorgeschrieben ist:

Das Martinhorn (bzw die Tonfolge) darf nur laufen, wenn

- Zündung eingschaltet ist
- das Blaulicht vorne links läuft
- das Signal für "Dauerton an" geschaltet ist (Schalter gedrückt)
oder eine Tonfolge lang, wenn die Hupe betätigt wurde
Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)

Auch das die Verriegelung für die RKL vorne links vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Diese Verriegelung macht ja nur bei "Single-RKL-Fahrzeugen" (insbeondere mit Magnet-RKL) Sinn, aber nicht bei den aktuellen Christbäumen mit etlichen Kennleuchten. Ausserdem gab es schon "immer" die Möglichkeit, diese Verreigelung durch eine Brücke am Tonfolgegeber zu deaktivieren.

Die entsprechenden Vorschriften oder Gestze würden mich mal interessieren, hast Du Quellen?