Ergebnis 1 bis 15 von 18

Thema: Gibt es Unterschiede bei FF und THW, GF / TF Lehrgänge?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.07.2004
    Beiträge
    809
    Bei uns ist es folgendermaßen geregelt:
    als Verpflichteter muss man zur UG, bei Alarm -> ganz klar!
    Aber: sollte man (z.B. bei Unwetterlagen) bereits mit seiner Ortswehr unterwegs sein, so ist es ok, wenn man sich etwas später herauslöst, um dann zur UG zu kommen.
    Da i.d.R genug Leute da sind, um das ELF zu besetzten, gab es noch nie Probleme. Ärger gibts nur, wenn man bei längeren Einsätzen auch nicht als Ablöse erscheint.
    Greetz

    Benni

  2. #2
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    seh ich auch so
    man kann auch von einem verpflichtetn nicht verlangen dass er rund um die uhr immer sofort da ist
    auf der anderen seite ist dann das auftauchen zur ablöse wohl des mindeste, bzw sollt a halt so schnell wie möglich bei der organisation auftauchen bei der er sich verpflichtet hat...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    seh ich auch so
    man kann auch von einem verpflichtetn nicht verlangen dass er rund um die uhr immer sofort da ist
    auf der anderen seite ist dann das auftauchen zur ablöse wohl des mindeste, bzw sollt a halt so schnell wie möglich bei der organisation auftauchen bei der er sich verpflichtet hat...
    ROFL.. der war gut

    Warum bin ich dann VERPFLICHTET wenn ich nicht unverzüglich der PFLICHT nachkommen muss?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    ROFL.. der war gut

    Warum bin ich dann VERPFLICHTET wenn ich nicht unverzüglich der PFLICHT nachkommen muss?
    wenn man nach deiner aussage geht darf ich meine gesamte verpflichtungszeit über nie in übers we mal iwo weg fahren weil es könnte ja ein einsatz kommen...

    also warum soll das dann ein problem sein wenn man sich für den fall dass man wirklich mit der HiOrg der man nicht verpflichtet ist im einsatz ist sich da bei der ersten gelegenheit rauslösen lassen und dann wechseln?
    (mal abgesehen davon dass man wenn man verpflichtet ist nicht einer anderen HiOrg angehören sollte..)
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •