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Thema: Gibt es Unterschiede bei FF und THW, GF / TF Lehrgänge?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich weiß erhrlich gesagt nicht warum da des THW so ein Problem macht... Ich mach meinen Ersatzdienst in der UG - ÖEL und wir haben die klare Anweisung, dass wir bei Einsätzen bei denen sowohl die eigene Feuerwehr und die UG - ÖEL ararmiert sind immer für die Feuerwehr fahren sollen!

    Sonst wär des auch etwas umständlich, da die Feuerwehrschleifen immer vor den Sonderschleifen kommen, also müsste man immer warten bis die Tonfolgen durch sind und sich dann erst auf die Socken richtung Feuerwehr machen. Und des kann ja durchaus mal dauern.

    mfg

  2. #2
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    Zitat Zitat von Feuerwehrfunk Beitrag anzeigen
    Ich weiß erhrlich gesagt nicht warum da des THW so ein Problem macht...
    die sache ist einfach

    weil derjenige sich beim thw verpflichtet hat, und mit ihm im ernstfall gerechnet wird.
    ausserdem muss er keinen ersatzdienst leisten
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    Das THW macht da keine Probleme. Das THW geht mit der Sache "Verpflichtung" nur viel ernsthafter um wie die meisten Feuerwehren, weil es an seine Freigestellten schlichtweg angemessene Erwartungen stellt. Wir können ja mal über die Feuerwehren reden, bei denen im KatS die Grundversorgung komplett flachfallen würde, da man keine Personalreserven hat.
    Wer hat den bei euch die Herrschaft über die UG-ÖEL? Feuerwehr?

    Zitat Zitat von Feuerwehrfunk Beitrag anzeigen
    Sonst wär des auch etwas umständlich, da die Feuerwehrschleifen immer vor den Sonderschleifen kommen, also müsste man immer warten bis die Tonfolgen durch sind und sich dann erst auf die Socken richtung Feuerwehr machen. Und des kann ja durchaus mal dauern.
    Als ob das ein Problem wäre...

  4. #4
    Zugführer112 Gast
    Zitat Zitat von Feuerwehrfunk Beitrag anzeigen
    Ich weiß erhrlich gesagt nicht warum da des THW so ein Problem macht... Ich mach meinen Ersatzdienst in der UG - ÖEL und wir haben die klare Anweisung, dass wir bei Einsätzen bei denen sowohl die eigene Feuerwehr und die UG - ÖEL ararmiert sind immer für die Feuerwehr fahren sollen!

    Sonst wär des auch etwas umständlich, da die Feuerwehrschleifen immer vor den Sonderschleifen kommen, also müsste man immer warten bis die Tonfolgen durch sind und sich dann erst auf die Socken richtung Feuerwehr machen. Und des kann ja durchaus mal dauern.

    mfg
    das ist bei uns auch nicht anders- da wo zuerst der piepser geht - da geht man hin - bei uns untersteht die UG-ÖEL dem Landratsamt und da hats noch nie was gegeben -

    PS. wenn du mit der FF dort bist evtl. einfach bei gelegenheit ein 2. Rückenschild geben lassen dann kannst ja gegebenenfalls die Fakultät wechseln ;-)

  5. #5
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    Bei uns ist es folgendermaßen geregelt:
    als Verpflichteter muss man zur UG, bei Alarm -> ganz klar!
    Aber: sollte man (z.B. bei Unwetterlagen) bereits mit seiner Ortswehr unterwegs sein, so ist es ok, wenn man sich etwas später herauslöst, um dann zur UG zu kommen.
    Da i.d.R genug Leute da sind, um das ELF zu besetzten, gab es noch nie Probleme. Ärger gibts nur, wenn man bei längeren Einsätzen auch nicht als Ablöse erscheint.
    Greetz

    Benni

  6. #6
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    seh ich auch so
    man kann auch von einem verpflichtetn nicht verlangen dass er rund um die uhr immer sofort da ist
    auf der anderen seite ist dann das auftauchen zur ablöse wohl des mindeste, bzw sollt a halt so schnell wie möglich bei der organisation auftauchen bei der er sich verpflichtet hat...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  7. #7
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    seh ich auch so
    man kann auch von einem verpflichtetn nicht verlangen dass er rund um die uhr immer sofort da ist
    auf der anderen seite ist dann das auftauchen zur ablöse wohl des mindeste, bzw sollt a halt so schnell wie möglich bei der organisation auftauchen bei der er sich verpflichtet hat...
    ROFL.. der war gut

    Warum bin ich dann VERPFLICHTET wenn ich nicht unverzüglich der PFLICHT nachkommen muss?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    ROFL.. der war gut

    Warum bin ich dann VERPFLICHTET wenn ich nicht unverzüglich der PFLICHT nachkommen muss?
    wenn man nach deiner aussage geht darf ich meine gesamte verpflichtungszeit über nie in übers we mal iwo weg fahren weil es könnte ja ein einsatz kommen...

    also warum soll das dann ein problem sein wenn man sich für den fall dass man wirklich mit der HiOrg der man nicht verpflichtet ist im einsatz ist sich da bei der ersten gelegenheit rauslösen lassen und dann wechseln?
    (mal abgesehen davon dass man wenn man verpflichtet ist nicht einer anderen HiOrg angehören sollte..)
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

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