Hallo,
wollte mal wissen, ob und wo es Unterschiede bei der Gruppenführer-, bzw. Truppführerausbildung gibt. Kann ich die Lehrgänge vom THW auch im FF-Dienstbuch eintragen lassen?
Gruß
Jürgen
Hallo,
wollte mal wissen, ob und wo es Unterschiede bei der Gruppenführer-, bzw. Truppführerausbildung gibt. Kann ich die Lehrgänge vom THW auch im FF-Dienstbuch eintragen lassen?
Gruß
Jürgen
Bei der Feuerwehr richten sich die Lehrgänge nach der FwDV2 (natürlich mit verschiedenen Ausprägungen in den Bundesländern...), eine gut gemachte Ausführung über die THW-Ausbildung findest du unter http://www.thw-gg.de/ausbildung.html. Eine Übertragung der von dir genannten Lehrgänge ist daher nicht denkbar. Aber ich kann mir vorstellen, dass, falls einer die Org (in welche Richtung auch immer) wechselt, die bisher genossene Ausbildung nicht unnütz werden wird.
Stimmt, bin in ner FF und mach nun Ersatzdienst beim THW.
Mein Funklehrgang, Atemschutz wurden direkt übernommen.
Ich weiß erhrlich gesagt nicht warum da des THW so ein Problem macht... Ich mach meinen Ersatzdienst in der UG - ÖEL und wir haben die klare Anweisung, dass wir bei Einsätzen bei denen sowohl die eigene Feuerwehr und die UG - ÖEL ararmiert sind immer für die Feuerwehr fahren sollen!
Sonst wär des auch etwas umständlich, da die Feuerwehrschleifen immer vor den Sonderschleifen kommen, also müsste man immer warten bis die Tonfolgen durch sind und sich dann erst auf die Socken richtung Feuerwehr machen. Und des kann ja durchaus mal dauern.
mfg
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Das THW macht da keine Probleme. Das THW geht mit der Sache "Verpflichtung" nur viel ernsthafter um wie die meisten Feuerwehren, weil es an seine Freigestellten schlichtweg angemessene Erwartungen stellt. Wir können ja mal über die Feuerwehren reden, bei denen im KatS die Grundversorgung komplett flachfallen würde, da man keine Personalreserven hat.
Wer hat den bei euch die Herrschaft über die UG-ÖEL? Feuerwehr?
Als ob das ein Problem wäre...
das ist bei uns auch nicht anders- da wo zuerst der piepser geht - da geht man hin - bei uns untersteht die UG-ÖEL dem Landratsamt und da hats noch nie was gegeben -
PS. wenn du mit der FF dort bist evtl. einfach bei gelegenheit ein 2. Rückenschild geben lassen dann kannst ja gegebenenfalls die Fakultät wechseln ;-)
Und umgekehrt natürlich auch... Bei beiden bist du verpflichtet, bei beiden in die Personalplanungen einbezogen. Es gibt Landesgesetze, die eine Mitgliedschaft in einer Org neben der Feuerwehr ablehnen. Und bei der großen Schneedachräumaktion in Bayern vor einiger Zeit hat ein THW- und FW-Angehöriger da recht ordentliche Probleme aus genau diesen Gründen bekommen.
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