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Thema: Welche Ausbildung als Kreisausbilder "FUNK"?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Der GF-Lehrgang ist der erste "normale" FW-Lehrgang, der "Ausbildung" zum Inhalt hat, da Gruppenführer die Standardausbildung der örtlichen Einheitsführer ist, die dort die Standortausbildung durchführen. Auf diesen Inhalten bauen dann die Ausbilder-Lehrgänge auf.
    In RLP ist der GF allerdings nicht für jede Richtung der Kreisausbildung erforderlich (siehe obigen Link).
    Hallo,

    ich war letzte Woche noch auf der LFKS in KO. Der GF ist ab sofort Vorraussetzung für alle Kreisausbilder-Lehrgänge/Fachrichtungen. IN RLP muss man die Grundlehrgänge der einzelnen Fachrichtung in der man tätig sein will machen und dann den sog. K-Lehrgang (Ausbilden in der FW). Dieser kann entfallen, wenn man z. B. einen Ausbilderschein von der HWK oder IHK hat.

    Neben diesen Vorraussetzungen kann ich mich nur den Äußerungen von funkwart anschließen. Ein wenig geboren sein muss man schon dafür. Nicht jeder kann vor einer Truppe stehen und sein vielleicht noch so fundiertes Fachwissen an den zunächst mal noch als Laien zu bezeichnenden kameraden weitergeben.
    Gruß

    Eifelfunker

  2. #2
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    Zitat Zitat von Eifelfunker Beitrag anzeigen
    ich war letzte Woche noch auf der LFKS in KO. Der GF ist ab sofort Vorraussetzung für alle Kreisausbilder-Lehrgänge/Fachrichtungen.
    Das wusste ich bislang noch nicht. Darf erst im Januar wieder in Koblenz erscheinen.
    Wurde etwas gesagt, ob in nächster Zeit ein überarbeitetes Kreisausbildungskonzept erscheinen wird und ob es noch andere Änderungen beinhaltet?

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das wusste ich bislang noch nicht. Darf erst im Januar wieder in Koblenz erscheinen.
    Wurde etwas gesagt, ob in nächster Zeit ein überarbeitetes Kreisausbildungskonzept erscheinen wird und ob es noch andere Änderungen beinhaltet?
    Also wir haben das auf der ausgeteilten Kopie ändern müssen. Wann die Datei geändert wird sagte der Ausbilder nicht. Ansonsten gibt es ab 2008 den Grundlehrgang für Kreisausbilder Atemschutz und weitere Teilnehmerhefte/Folien der LFKS zum Download für die Kreisausbildung (Truppführer Anfang 2008, Sprechfunk Mitte/Ende 2008).
    Gruß

    Eifelfunker

  4. #4
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    OK, danke. Welcher Ausbilder war's denn?

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    OK, danke. Welcher Ausbilder war's denn?
    Der Herr Derschug...
    Gruß

    Eifelfunker

  6. #6
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    Hab dienstlich heute die FwDV2 mal auseinandergenommen, und dabei auch unter dem hier diskutierten Aspekt geforscht. Dabei hab ich festgestellt, dass dort die Verfahrensweise, die RLP nun auch einführen wird, so genannt ist. Also: Gruppenführer als Voraussetzung für alle Ausbilderlehrgänge.
    Allerdings sind dort die jeweiligen Fachlehrgänge für die Ausbildertätigkeit nicht voraussetzend genannt, also kann nach FwDV2 auch jemand AGT ausbilden, der selber nie auf dem AGT-Lehrgang war. Bei Maschinisten dito, Sprechfunk hab ich aber blöderweise vergessen...

  7. #7
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    In Hessen ....

    ....gibt es zwei möglichkeiten. Entweder als Fw-Angehöriger, dann ist der Sprechfunk-Lehrgang und der Gruppenführer, an der Landesfeuerwehrschule in Kassel Voraussetzung.
    Oder man gehört einer HiOrg an, dann musste ich zumindest nichts vorweisen. Die Lehrgangsbescheinigung ist dann aber dieselbe, sodas sie wiederum bei der FW gültig ist.

    Warum man nun unbedingt Gruppenführer sein muss..? Ich denke das Fachwissen alleine sollte doch ausreichen ...

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    Hallo,

    die Erfahrung und ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Grundwissen ist für jeden Ausbilder unabdingbar. In meinen Augen trifft das auch beim Funklehrgang besonders zu. Da sind nunmal Themenbereiche zu vermitteln, die der Teilnehmer nicht direkt "begreifen" kann, halt viel Theorie.

    In Hessen haben wir da auch noch etwas undurchsichtiges (ich weiss nicht, ob das woanders auch so ist): wenn man den Oberbrandmeister- bzw. B3-Abschlusslehrgang der BF absolviert hat, kann man sich den Kreisausbilder (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, z.B. Gerätewart für Maschinistenausbilder) für alle Fächer anerkennen lassen, außer beim Funk. Hier muss entweder der KA-Funk besucht werden, oder man hat den B4- (Inspektoren) Lehrgang. Warum ? Keine Ahnung. Ich hab aber schon immer gewusst, dass wir Funker ein besonderes Völkchen sind.

    Ansonsten denke ich mal, dass bei eifrigen Nutzern dieser Seite schon gewisse fachliche Voraussetzungen gegeben sind, hier gehts ja teilweise in eine Tiefe, die den Otto-Normal-Funker nicht im entferntesten interessieren (müssen). Wenn die anderen Voraussetzungen (Führungslehrgang, lehren können) dann noch da sind, spricht nichts dagegen.

    Wobei ich sagen muss, dass der KA-Funk von den ganzen Lehrgängen, die ich bisher an der HLFS Kassel besuchen durfte, und das sind mittlerweile einige, so ziemlich der härteste war. Die Fragen waren seinerzeit nicht ohne... aber dennoch lösbar.

    Grüße
    Martin

  9. #9
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    Hallo Leute!

    Ich habe beide Fragen zum Thema "Funkausbilder" zusammengefügt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #10
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    [ Die Fragen waren seinerzeit nicht ohne... aber dennoch lösbar.

    Welche Fragen???
    Die letzten Worte eines Elektrikers:" Was isch´n des fier a Kabel..."

  11. #11
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    Der Fragebogen, also die theoretische Prüfung ist damit gemeint.

  12. #12
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    Was wollen die den da so wissen? Ich dachte die Note wird anhand deiner 2 Unterrichte die man halten muß gemacht.
    Oder ist das in BW nur so?
    Mfg Micha
    Die letzten Worte eines Elektrikers:" Was isch´n des fier a Kabel..."

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