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Thema: Welche Ausbildung als Kreisausbilder "FUNK"?

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  1. #1
    Registriert seit
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    Rein rechtlich ist das wohl in allen Bundesländern ähnlich.
    Gruppenführer ist Voraussetzung für den Kreisausbilder Sprechfunk-Lehrgang.
    Trotzdem sollte klar sein, dass man als Ausbilder schon ganz gerne über einige Erfahrung verfügen sollte. Zum einen im Bereich Ausbildung zum anderen im fachlichen Bereich.
    Es kann sonst ganz schnell dazu kommen, dass man mit einem Unterricht überfordert ist oder keine Antworten parat hat.

    Gruß,
    Funkwart

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    Servus!

    Beitrag ins richtige Thema verschoben.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Kreisausbilder?
    warum muss er eine führungsaufgabe haben?
    in meinen augen muss er nur fachwissen und eine fundierte trainerausbildung haben, also kann das selbst unsere bezaubernde trainerin.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Der GF-Lehrgang ist der erste "normale" FW-Lehrgang, der "Ausbildung" zum Inhalt hat, da Gruppenführer die Standardausbildung der örtlichen Einheitsführer ist, die dort die Standortausbildung durchführen. Auf diesen Inhalten bauen dann die Ausbilder-Lehrgänge auf.
    In RLP ist der GF allerdings nicht für jede Richtung der Kreisausbildung erforderlich (siehe obigen Link).

  5. #5
    Registriert seit
    24.12.2005
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    333
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Der GF-Lehrgang ist der erste "normale" FW-Lehrgang, der "Ausbildung" zum Inhalt hat, da Gruppenführer die Standardausbildung der örtlichen Einheitsführer ist, die dort die Standortausbildung durchführen. Auf diesen Inhalten bauen dann die Ausbilder-Lehrgänge auf.
    In RLP ist der GF allerdings nicht für jede Richtung der Kreisausbildung erforderlich (siehe obigen Link).
    Hallo,

    ich war letzte Woche noch auf der LFKS in KO. Der GF ist ab sofort Vorraussetzung für alle Kreisausbilder-Lehrgänge/Fachrichtungen. IN RLP muss man die Grundlehrgänge der einzelnen Fachrichtung in der man tätig sein will machen und dann den sog. K-Lehrgang (Ausbilden in der FW). Dieser kann entfallen, wenn man z. B. einen Ausbilderschein von der HWK oder IHK hat.

    Neben diesen Vorraussetzungen kann ich mich nur den Äußerungen von funkwart anschließen. Ein wenig geboren sein muss man schon dafür. Nicht jeder kann vor einer Truppe stehen und sein vielleicht noch so fundiertes Fachwissen an den zunächst mal noch als Laien zu bezeichnenden kameraden weitergeben.
    Gruß

    Eifelfunker

  6. #6
    Registriert seit
    03.07.2006
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    Zitat Zitat von Eifelfunker Beitrag anzeigen
    ich war letzte Woche noch auf der LFKS in KO. Der GF ist ab sofort Vorraussetzung für alle Kreisausbilder-Lehrgänge/Fachrichtungen.
    Das wusste ich bislang noch nicht. Darf erst im Januar wieder in Koblenz erscheinen.
    Wurde etwas gesagt, ob in nächster Zeit ein überarbeitetes Kreisausbildungskonzept erscheinen wird und ob es noch andere Änderungen beinhaltet?

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