Hallo,
ich war letzte Woche noch auf der LFKS in KO. Der GF ist ab sofort Vorraussetzung für alle Kreisausbilder-Lehrgänge/Fachrichtungen. IN RLP muss man die Grundlehrgänge der einzelnen Fachrichtung in der man tätig sein will machen und dann den sog. K-Lehrgang (Ausbilden in der FW). Dieser kann entfallen, wenn man z. B. einen Ausbilderschein von der HWK oder IHK hat.
Neben diesen Vorraussetzungen kann ich mich nur den Äußerungen von funkwart anschließen. Ein wenig geboren sein muss man schon dafür. Nicht jeder kann vor einer Truppe stehen und sein vielleicht noch so fundiertes Fachwissen an den zunächst mal noch als Laien zu bezeichnenden kameraden weitergeben.