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Thema: Blaulicht im Privat-PKW ???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Ich werfe jetzt zu dem ganzen Thema nochmal das schöne Wort "Amtsanmaßung" in die Runde.

    Sowas fällt doch sicher darunter,wenn jemand,der rein rechtlich gesehen kein Anspruch auf So/We Recht hat,sich so ne Ebay Tröte aufs Dach schraubt und dann wie ein "bekloppter" zum Krankenhaus nagelt.

    Ob jetzt ein "Notfall" vorliegt oder nicht,lassen wir mal in den Raum gestellt.
    Aber gehen wir mal davon aus, kauft sich der werte Herr jetzt ne Warnanlage.
    Lass es nur ne RKL sein und kloppt die beim nächsten Mal aufs Dach und zimmert los.

    Auf dem Weg zum KH nimmt er einem Fahrer die Vorfahrt,der zerlegt sein Auto und im schlimmsten Fall bricht er sich irgendwas wichtiges...

    Dann erkläre doch jemand mal dem Richter,was den Einsatz einer RKL So/We Recht o.ä zwingend erfordert hat.
    Ich denke,gegen die Argumente des Richters:
    NA anrufen,die sind geschult auf Einsatzfahrten
    und weitere dieser schon genannten Punkte wird man keine Chance haben.
    Ergo: Man wird für alles voll belangt.

    Ich mein,ok...Menschenleben geht vor Sachgütern.
    Aber eine gewisse Teilschuld wird immer bleiben.

    Ich kann mich jetzt auch täuschen,dann möge man mich verbessern.
    Aber ich bin der Meinung,das so der Fall aussehen wird.

    Aber aus der Sicht eines ganz normalen Hilfstrottels beim THW
    wäre eine solche Aktion schlicht und ergreifend Scheiße.

    Schadet im Nach hinein mehr,als es vielleicht helfen würde.

  2. #2
    Registriert seit
    31.01.2007
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    344
    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    Ich werfe jetzt zu dem ganzen Thema nochmal das schöne Wort "Amtsanmaßung" in die Runde.
    Jetzt stell ich mal die Frage, welche "Amt denn hier angemaßt" wird/werden soll?

    Bevor man mit solchen Schlagwörtern arbeitet, sollte man sich erst mal den Gesetzestext und die dazugehörenden Kommentierungen und Erläuterungen ansehen.

    Diesen Einwurf (Amtsanmaßung) sowie den Grundgedanken aufgrund der vorliegenden Situation einen Sondergenehmigung für eine SoSi-Anlage zu bekommen, sollte man schnellst möglich verwerfen!

    MfG

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Ich denke mal, die Frage ist geklärt. Ansprechpartner für solche Fragen ist der, der die Genehmigung erteilt --> Das Straßenverkehrsamt bzw. das Innenministerium des Landes. Daher:

    --- C L O S E D ---
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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