Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Blaulicht im Privat-PKW ???

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    wird ganz bestimmt nicht mit §34 zu entschuldigen sein. man könnte doch den rettdien. anrufen ;) beim rechtfertigten notstand musste auch immer auf die verhältnismäßigkeit gucken und immer das mildeste mittel der wahl nehmen.
    deshalb dürfen ffler auch nicht mit alarm zum gh fahren weil es auch ohne geht ;)

  2. #2
    Registriert seit
    30.12.2001
    Beiträge
    653
    An den §35 StGB könnte man auch denken, aber die Möglichkeit der Verständigung des Rettungsdienstes ist natürlich ein gewichtiges Argument...
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  3. #3
    niconrw Gast

    Blaulicht im PKW?

    Leider fehlt mir hier jedes verständnis für diese frage. der nutzen einer solchen waghalsigen und zudem sicherlich strafbaren aktion ist mir nicht bewust. wie soll eine solche fahrt aussehen wenn doch reanimationsmaßnahmen oder ähnliches eingeleitet werden müssen? dann solte doch leiber eine medizinische ausbildung angestrebt werden um die "viel zu lange zeit" bis zum eintreffen rettd suffizient zu überbrücken. sicher kann man sich hier nicht auf §34 berufen (muss im falle geprüft werden) im gegenteil wäre das vorenthalten von einfachen maßnahmen die u.u. während einer fahrt im pkw nicht möglich sind evtl. strafbar.
    ALSO BITTE DIESE IDEE SCHNELL VERWERFEN!

    wenn es so dringend ist doch besser in eine region mit besser funktionieremden rettd ziehen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •