Ich werfe jetzt zu dem ganzen Thema nochmal das schöne Wort "Amtsanmaßung" in die Runde.

Sowas fällt doch sicher darunter,wenn jemand,der rein rechtlich gesehen kein Anspruch auf So/We Recht hat,sich so ne Ebay Tröte aufs Dach schraubt und dann wie ein "bekloppter" zum Krankenhaus nagelt.

Ob jetzt ein "Notfall" vorliegt oder nicht,lassen wir mal in den Raum gestellt.
Aber gehen wir mal davon aus, kauft sich der werte Herr jetzt ne Warnanlage.
Lass es nur ne RKL sein und kloppt die beim nächsten Mal aufs Dach und zimmert los.

Auf dem Weg zum KH nimmt er einem Fahrer die Vorfahrt,der zerlegt sein Auto und im schlimmsten Fall bricht er sich irgendwas wichtiges...

Dann erkläre doch jemand mal dem Richter,was den Einsatz einer RKL So/We Recht o.ä zwingend erfordert hat.
Ich denke,gegen die Argumente des Richters:
NA anrufen,die sind geschult auf Einsatzfahrten
und weitere dieser schon genannten Punkte wird man keine Chance haben.
Ergo: Man wird für alles voll belangt.

Ich mein,ok...Menschenleben geht vor Sachgütern.
Aber eine gewisse Teilschuld wird immer bleiben.

Ich kann mich jetzt auch täuschen,dann möge man mich verbessern.
Aber ich bin der Meinung,das so der Fall aussehen wird.

Aber aus der Sicht eines ganz normalen Hilfstrottels beim THW
wäre eine solche Aktion schlicht und ergreifend Scheiße.

Schadet im Nach hinein mehr,als es vielleicht helfen würde.