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Thema: Blaulicht im Privat-PKW ???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Ein Beitrag vorne dran...
    Hab ich keine Erfahrungen mit, aber ich denke mal:
    (Sorry, hat dich jetzt getroffen, die anderen Beiträge ware aber ähnlich gestrickt *g*)

    Um das ganze jetzt mal nüchtern und objektiv zu betrachten, müssen wir folgendes beachten:

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ---> Nahezu unmöglich

    Wichtige Fragen zwischendurch:

    Wie lange braucht der NA (im regelfall) bis zu Ihnen?

    Wie lange brauchen Sie mit dem privat PKW im schnitt bis ins KH?

    Örtliche gegebenheiten, sprich, würde sich ein "dem NA entgegenfahren" eventuell rechnen?

    Was braucht Ihr Kind dringend? (Bei Herzinfarkt ist es ja meist ein Defi... dann währe die Anschaffung eines AED über die Björn-Steiger-Stiftung ratsamer)

    Weiter im Text:

    Ich fange jetzt garnicht an, auf zu zählen, was bisher falsch war... Nur: 20€ sind es NICHT...
    Weil dies nur für Fahrzeuge gilt, die eine Eingetragene Verkehrswarnanlage besitzen.

    Beim "einfachen" aufsetzen eines Blaulichtes und vermutlich noch einer Ton-Warn-Anlage fängt das ganze an bei:
    Jeder Rotlichtverstoß wird gezählt, jeder Blitzer wird gezählt, usw. alles addiert! sich.

    Geht über:
    Nicht eigetragene Licht/Ton-Technische-Einrichtung am Fahrzeug, mit einhergehender groben gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs.

    Bis hin zu:
    Verlust der Betriebserlaubnis und somit verlust der Versicherungsschutzes...

    weitere Konsequenzen, wie Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen nach Unfällen Nicht mit eingerechnet...


    Nebenbei: Möglich wäre es, solch ein Fahrzeug selbst "vorzuhalten" allerdings ist es fragwürdig ob sich die gut 50.000€ Mindest-Investition sonderlich rechnen würden...
    (Da wäre ein Umzug näher zum KH oder zum NA preiswerter)


    Für weitere Fragen, einfach hier posten oder auch gerne per PM an mich wenden, Wir stehen Ihnen jederzeit gerne in allen Fragen ums "Sauerlicht" zur verfügung.

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Jeder Rotlichtverstoß wird gezählt, jeder Blitzer wird gezählt, usw. alles addiert! sich.
    Darauf würde ich jetz nicht wetten ...
    Stichwort: Tateinheint.
    Es gab mal einen Fall, da wurden 3 Blitzer hintereinander auf einer Strecke von knapp 10 km aufgestellt und es durfte wegen Tateinheit nur der höchste Verstoss gewertet werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    885
    Ich werfe jetzt zu dem ganzen Thema nochmal das schöne Wort "Amtsanmaßung" in die Runde.

    Sowas fällt doch sicher darunter,wenn jemand,der rein rechtlich gesehen kein Anspruch auf So/We Recht hat,sich so ne Ebay Tröte aufs Dach schraubt und dann wie ein "bekloppter" zum Krankenhaus nagelt.

    Ob jetzt ein "Notfall" vorliegt oder nicht,lassen wir mal in den Raum gestellt.
    Aber gehen wir mal davon aus, kauft sich der werte Herr jetzt ne Warnanlage.
    Lass es nur ne RKL sein und kloppt die beim nächsten Mal aufs Dach und zimmert los.

    Auf dem Weg zum KH nimmt er einem Fahrer die Vorfahrt,der zerlegt sein Auto und im schlimmsten Fall bricht er sich irgendwas wichtiges...

    Dann erkläre doch jemand mal dem Richter,was den Einsatz einer RKL So/We Recht o.ä zwingend erfordert hat.
    Ich denke,gegen die Argumente des Richters:
    NA anrufen,die sind geschult auf Einsatzfahrten
    und weitere dieser schon genannten Punkte wird man keine Chance haben.
    Ergo: Man wird für alles voll belangt.

    Ich mein,ok...Menschenleben geht vor Sachgütern.
    Aber eine gewisse Teilschuld wird immer bleiben.

    Ich kann mich jetzt auch täuschen,dann möge man mich verbessern.
    Aber ich bin der Meinung,das so der Fall aussehen wird.

    Aber aus der Sicht eines ganz normalen Hilfstrottels beim THW
    wäre eine solche Aktion schlicht und ergreifend Scheiße.

    Schadet im Nach hinein mehr,als es vielleicht helfen würde.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr.Pieper Beitrag anzeigen
    Ich werfe jetzt zu dem ganzen Thema nochmal das schöne Wort "Amtsanmaßung" in die Runde.
    Jetzt stell ich mal die Frage, welche "Amt denn hier angemaßt" wird/werden soll?

    Bevor man mit solchen Schlagwörtern arbeitet, sollte man sich erst mal den Gesetzestext und die dazugehörenden Kommentierungen und Erläuterungen ansehen.

    Diesen Einwurf (Amtsanmaßung) sowie den Grundgedanken aufgrund der vorliegenden Situation einen Sondergenehmigung für eine SoSi-Anlage zu bekommen, sollte man schnellst möglich verwerfen!

    MfG

  5. #5
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    10.12.2001
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    2.651
    Ich denke mal, die Frage ist geklärt. Ansprechpartner für solche Fragen ist der, der die Genehmigung erteilt --> Das Straßenverkehrsamt bzw. das Innenministerium des Landes. Daher:

    --- C L O S E D ---
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Darauf würde ich jetz nicht wetten ...
    Stichwort: Tateinheint.
    Es gab mal einen Fall, da wurden 3 Blitzer hintereinander auf einer Strecke von knapp 10 km aufgestellt und es durfte wegen Tateinheit nur der höchste Verstoss gewertet werden.
    Das ist soweit richtig mit den Blitzer... weil dann die Vorraussetzungen für Tateinheit gegeben sind. (Man nimmt den Fuß nicht vom Gas zwischen den Blitzer, gefärdet keinen und nötigt auch keinen usw.)

    Jedoch, kommt das bei einer unberechtigten inanspruchnahme von SoRe/WeRe zu einer verletzung mehrer Gesetze, und man begeht eine Tat nach der anderen mit verschiedenen "Gefährdungen"
    (An der ersten Ampel steht niemand, an der 2. nötigt man gleich 10 Fahrer platz zu machen usw.)

    Also befinden wir uns meisten im Bereich des §53 StGB - Tatmehrheit

    Klar, dann gibts ne "Gesamtstrafe" aber die fällt wesentlich höher aus als "nur" 20€ *g*

    Mir sind bisher mindestens 2 bestägtigte Fälle bekannt, indenen die Strafe weit höher als einige k€ lag :)

    MfG Fabsi

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