Man muss sie aber auch kennen, wenn man den Lehrgang noch nicht besucht hat (z.B. kommisarische Besetzung). Sie begründen nicht auf dem Lehrgang.
"Örtliche Gegebenheiten" im Sinne von realen örtlich eng begrenzten einsatztaktischen Besonderheiten, gibt es nicht.
Das kann/sollte man nicht ereignisbezogen machen. Der Gerätebestand des Bauhofes und anderer zur Hilfe heranziehbarer Stellen ändert sich nicht täglich.
Das weiß man ebenfalls ohne Unwetterwarnungen/-schleife.