Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
Im Lehrgang Leiter einer Fw lernt man die Rechte und Pflichten des Kdt.
Man muss sie aber auch kennen, wenn man den Lehrgang noch nicht besucht hat (z.B. kommisarische Besetzung). Sie begründen nicht auf dem Lehrgang.

Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
Die Vorbereitung auf Unwetterlagen liegt an den örtlichen Gegebenheiten. Das kann man nicht verallgemeinen.
"Örtliche Gegebenheiten" im Sinne von realen örtlich eng begrenzten einsatztaktischen Besonderheiten, gibt es nicht.

Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
Bei Sturmwarnungen kann der Kdt im Vorfeld evtl bei seinem Bauhof nachfragen ob er zusätzlich Geräte bereitgestellt bekommt oder nicht, und auch den Bauhof informieren.
Das kann/sollte man nicht ereignisbezogen machen. Der Gerätebestand des Bauhofes und anderer zur Hilfe heranziehbarer Stellen ändert sich nicht täglich.

Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
Jeder weiß selbst wo evtl Schwerpunkte (schlechtes Kanalnetz, marrode Bäume usw) für Unwetter im Ort sein können.
Das weiß man ebenfalls ohne Unwetterwarnungen/-schleife.