Doch. Wer bezahlt, der bestellt...
Wo steht in dieser Verordnung, dass sie für einen Förderverein binden ist?
Gibts: http://feuerwehr-pinneberg.de/technik/ausruestung.htm
Doch. Wer bezahlt, der bestellt...
Wo steht in dieser Verordnung, dass sie für einen Förderverein binden ist?
Gibts: http://feuerwehr-pinneberg.de/technik/ausruestung.htm
Dann kann ein Mitglied des Fördervereins gern und ohne Probleme in seiner Freizeit diese Kleidung tragen. Aber im Einsatzdienst gelten die Gesetze und Vorschriften der Feuerwehr (kommunal) und nicht des Fördervereins.
Das ist doch hier gar nicht die Frage. Warum Niedersachsen hier damals einen anderen Weg gegangen ist, hat wohl nie jemand wirklich nachvollziehen können. Aber es ist eben so.
Gruß
Axel
Wir drehen uns im Kreis... Das steht in der Dienstkleidungsverordnung. Und Verordungen haben bindenden Charakter, ansonsten könnte man sie auch "Empfehlung" nennen.
Ich habe auch, ehrlich gesagt, keine Lust, mich mit dir darüber zu unterhalten, was für Konsequenzen es hat, wenn ich dagegen verstoße. Du weißt genauso wie ich, dass es bei einem Unfall mit "falscher" Schutzkleidung zumindest zu unangenehmen Fragen kommen wird.
So, für mich ist das Thema beendet, bis neue Infos zum eigentlichen Thema kommen.
Gruß
Axel
Genau - ich suche Infos, wann vermutlich die Umstellung kommen wird, denn wir wollen eben gerade nicht gegen die Kleiderverordnung verstoßen...
Wer das bei uns umsetzt? Ganz klar, unser Stadtbrandmeister!! Ich könnte mir lebhaft vorstellen, daß er uns im Einsatz verbieten würde, in schwarz in den Innenangriff zu gehen, wenn er denjenigen nicht gleich zurück zum Feuerwehrhaus schickt, mit dem Auftrag, sich mal eine "ordentliche" Jacke zu holen...
Wir hatten kürzlich erst eine Diskussion bezüglich Nicht-Einhaltung der Kleiderverordnung - da ging es um das Aufnähen von Schulterstücken auf kurzämligen Hemden und das Tragen der Mütze (Hubschrauberlandeplatz) bei 35 Grad und Sonnenschein...
Das wäre mir egal. Dann soll er eben selber reingehen. Ihr erhöht mit Eigenmitteln (Förderverein) den Schutz eurer AGT, indem ihr jedem eine auf ihn passende Jacke gebt und euch aus diesem lächerlichen Pool-System, was mal von eurem IM (und auch der FUK) propagiert wurde (oder noch wird?), abwendet.
Sorry, aber wenn er euch da mit dieser dämlichen Kleiderverordnung vor der Nase wedelt, ist er inkompetent.
Und übrigens:ist nicht situations- und gefährdungsangepasste Kleidung im Sinne der UVV. Wenn einer da mit Kreislaufproblemen umkippt, sind unangenehme Fragen an die verantwortliche Führungskraft oder den Träger um einiges wahrscheinlicher, als wenn einer mit einer dunklen Hupf- oder EN-Überjacke im IA verletzt wird!das Tragen der Mütze (Hubschrauberlandeplatz) bei 35 Grad und Sonnenschein...
Genau das ist eben nicht der Fall... Die einzige Bindung, die diese Verordnung hat, ist die Bindung der Zuschüsse. Wenn man drauf verzichten will/kann (rot ist oftmals teurer, da kann der Eigenanteil der Kommune letztlich gleich sein), kann man ohne irgendwelche Konsequenzen diese Verordnung außen vor lassen.
Nein, wird es nicht. Weil da die Schutzeigenschaften der PSA (also Hupf oder EN469) im Vordergrund stehen, nicht irgendeine Farbgestaltung der Kleidung (vgl. http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=202&type=1 Aussage der FUK, dass zur PSA Feuerwehrschutzkleidung nach § 12 Abs. 1 und 2 UVV „Feuerwehren“ gehört - OHNE Farbfestlegung und OHNE Bezug zur Kleiderverordnung!).
Nicht vergessen darf man hier auch, dass die Kleiderverordnung nur für die FF gilt. Nicht für die BF. Die FUK versichert aber beide...
Und für den letztlich Betroffenen hat es eh keinerlei versicherungsrechtlichen Konsequenzen, der ist auch versichert wenn er mit einer rosa Badehose in den IA geht.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Antwort von der FUK ist da (und zwar mit dem Ergebnis, welches ich erwartet habe...):
"Fragen zur Änderung der Dienstkleidungsverordnung können wir, da nicht zuständig, leider nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte hierzu direkt an das Ministerium für Inneres und Sport.
Nach § 12 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53) in Verbindung mit Anlage 5 der „Verordnung über die Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen“ müssen bei besonderen Gefahren spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind. Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
· Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen, bestehend aus Feuerwehr-Einsatzüberjacke und Feuerwehr-Einsatzüberhose, jeweils Leistungsstufe 2 nach DIN EN 469:2007-02
· Feuerschutzhaube nach DIN EN 13911
Aus Sicht der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist die Farbe der Schutzkleidung unerheblich, die Schutzwirkung ist ausschlaggebend."
Hilft mir leider immer noch nicht weiter. Okay - also werde ich heute oder morgen mal eine Anfrage an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen richten...
q.e.d.Fragen zur Änderung der Dienstkleidungsverordnung können wir, da nicht zuständig, leider nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte hierzu direkt an das Ministerium für Inneres und Sport.
...
Aus Sicht der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist die Farbe der Schutzkleidung unerheblich, die Schutzwirkung ist ausschlaggebend.
Teil uns bitte die Antwort des Innenmysteriums ebenfalls mit.
Ich finds übrigens toll, dass eure UK so zeitnah antwortet. Unsere (UK RLP) schreibt gerne auf solche Anfragen "verbandsähnliche" Antworten, wenn sie überhaupt antworten bestehen sie auf Angabe der zugehörigen Feuerwehr (warum auch immer...).
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