"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo hannibal!
Du schimpfst auf andere User, aber zu diesem Statement kann man auch nicht mehr viel sagen. Wenn die Bekleidungsordnung das so vorsieht, dann ist das halt so. Zuschüsse hin oder her. Es kann doch nicht jeder einfach machen was er will. Die nächste Feuerwehr will dann auf einmal die amerikanische "goldene" Feuerwehrbekleidung tragen usw.! Irgendwo sollte man da auch akzeptieren, ob sinnvoll oder nicht.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Doch. Wer bezahlt, der bestellt...
Wo steht in dieser Verordnung, dass sie für einen Förderverein binden ist?
Gibts: http://feuerwehr-pinneberg.de/technik/ausruestung.htm
Dann kann ein Mitglied des Fördervereins gern und ohne Probleme in seiner Freizeit diese Kleidung tragen. Aber im Einsatzdienst gelten die Gesetze und Vorschriften der Feuerwehr (kommunal) und nicht des Fördervereins.
Das ist doch hier gar nicht die Frage. Warum Niedersachsen hier damals einen anderen Weg gegangen ist, hat wohl nie jemand wirklich nachvollziehen können. Aber es ist eben so.
Gruß
Axel
Wir drehen uns im Kreis... Das steht in der Dienstkleidungsverordnung. Und Verordungen haben bindenden Charakter, ansonsten könnte man sie auch "Empfehlung" nennen.
Ich habe auch, ehrlich gesagt, keine Lust, mich mit dir darüber zu unterhalten, was für Konsequenzen es hat, wenn ich dagegen verstoße. Du weißt genauso wie ich, dass es bei einem Unfall mit "falscher" Schutzkleidung zumindest zu unangenehmen Fragen kommen wird.
So, für mich ist das Thema beendet, bis neue Infos zum eigentlichen Thema kommen.
Gruß
Axel
Genau - ich suche Infos, wann vermutlich die Umstellung kommen wird, denn wir wollen eben gerade nicht gegen die Kleiderverordnung verstoßen...
Wer das bei uns umsetzt? Ganz klar, unser Stadtbrandmeister!! Ich könnte mir lebhaft vorstellen, daß er uns im Einsatz verbieten würde, in schwarz in den Innenangriff zu gehen, wenn er denjenigen nicht gleich zurück zum Feuerwehrhaus schickt, mit dem Auftrag, sich mal eine "ordentliche" Jacke zu holen...
Wir hatten kürzlich erst eine Diskussion bezüglich Nicht-Einhaltung der Kleiderverordnung - da ging es um das Aufnähen von Schulterstücken auf kurzämligen Hemden und das Tragen der Mütze (Hubschrauberlandeplatz) bei 35 Grad und Sonnenschein...
Genau das ist eben nicht der Fall... Die einzige Bindung, die diese Verordnung hat, ist die Bindung der Zuschüsse. Wenn man drauf verzichten will/kann (rot ist oftmals teurer, da kann der Eigenanteil der Kommune letztlich gleich sein), kann man ohne irgendwelche Konsequenzen diese Verordnung außen vor lassen.
Nein, wird es nicht. Weil da die Schutzeigenschaften der PSA (also Hupf oder EN469) im Vordergrund stehen, nicht irgendeine Farbgestaltung der Kleidung (vgl. http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=202&type=1 Aussage der FUK, dass zur PSA Feuerwehrschutzkleidung nach § 12 Abs. 1 und 2 UVV „Feuerwehren“ gehört - OHNE Farbfestlegung und OHNE Bezug zur Kleiderverordnung!).
Nicht vergessen darf man hier auch, dass die Kleiderverordnung nur für die FF gilt. Nicht für die BF. Die FUK versichert aber beide...
Und für den letztlich Betroffenen hat es eh keinerlei versicherungsrechtlichen Konsequenzen, der ist auch versichert wenn er mit einer rosa Badehose in den IA geht.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Machst du das im "normalen" Leben auch so, dass du die Beachtung von Verordnungen davon abhängig machst, ob du einen Vorteil davon hast?
Etienne hat schon recht. Für ein einigermaßen geordnetes Miteinander muss es eben "Normen" geben, auch wenn man über den Sinn dieser Verordnung sicherlich streiten kann (deswegen will man sie ja jetzt auch ändern!).
Gruß
Axel
Man sollte es schon davon abhängig machen, ob einen die Verordnung überhaupt betrifft. Auch an dich die Frage: Wo steht in der besagten Kleiderverordnung, dass sie für Anschaffungen eines Fördervereins oder irgendeines Privaten gilt?
Die gibt es. EN469, Hupf... Wieso bricht Niedersachsen dieses "geordnete Miteinander" mit der Festlegung auf Rot?
In meinen augen ist für die Anschaffung des Fördervereines nur Hupf und EN verbindlich.
und wenn die Kommune vorschreibt was getragen werden darf, ist es nur ein Rechenbeispiel bis der Kämmerer sagt: kauft Schwarz
Der Helm in Pinneberg ist doch auch nicht original
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Hallo!
Das ist mir durchaus bekannt, es es eine Feuerwehr gibt mit dieser Bekleidung. Deswegen auch das Beispiel. Allerdings ist Pinneberg, wie du schon ganz richtig erfasst hast, nicht Niedersachsen sondern Schleswig-Holstein und entfällt somit jeder Diskussionsgrundlade.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Was aber schon interessant ist: Die hier zuständige FUK Nord ist von den Pinnebergern vor der Beschaffung dieser Kleidung um eine Stellungnahme gefragt worden. Dieser FKU war die Farbe sch****egal, sie bestand nur auf der Einhaltung der EN/Hupf. Also ganz so, wie nun die FUK NS geantwortet hat.
Was ja nicht weiter verwunderlich ist, da alle Unfallkassen die selben bundesweit einheitlichen Grundlagen (SGB, UVV) haben. Eher verwundert es einen, warum es manche da nicht auf die Reihe kriegen, vernünftige eindeutige Aussagen zu PSA zu treffen (ich denke da an an die Kehrtwende in Bayern, oder die Antwortverweigerung in RLP und offenbar dem Saarland...).
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)