Servus,
im Grunde genommen ja.
Dabei muss man jedoch beachten das jede Person "das Recht am eigenen Bild" hat.
Geregelt ist das im KunstUrhG - Gesets.
Ein Beispiel:
Wir haben immer Schulklassen der Grundschule zu Besuch. Dabei wurden von den Kameraden Fotos gemacht und online gestellt. Nun haben sich dann bei uns (über die Schulleitung) Eltern der Kinder beschwert, sie wollen nicht das die Fotos veröffentlicht werden.
Deshalb mussten wir die Fotos offline nehmen.
Sobalt sich eine Person (im rechtlichnen Sinne) beschwerd, was ihr gutes Recht ist, müssen die Bilder zurück genommen werden.
Des is natürlich nur die rechtliche Seite, meistens gibt es jedoch Aufregung wenn Bilder von Unfällen mit Totesfolge auf Feuerwehrseiten veröffentlicht werden. Ist aber sehr verständlich, wenn man bedenkt welchen Streß hier die Angehörigen ausgesetzt sind und im Internet denn noch Bilder von, zerfetzten Auto des Familienmitgliedes zu sehen sind.
Dabei kann ich euch nur empfehlen, aus Pietätsgründen solche Bilder nicht oder erst Tage/Wochen später zu veröffentlichen. Dann ist meistens der Großteil der Aufregung verflogen.
Aus eigener Erfahrung auch Anfragen der Boulevardpresse und der "Große Ansturm" auf die Homepage.
Sich als Allgemeinnützige und Ehrenamtliche Organisation auf die Pressefreiheit zu berufen und mit aller macht durch zu sezten (weis nicht ob des hier überhaupt zutrifft), ist meiner Meinung nach nicht sehr hilfreich und trägt sicherlich nicht zum gemeindlichen Frieden bei.
Vor allem sind die betroffenen Personen/Angehörigen ja nicht wenig oft aus der eigenen Ortschaft.
!!! Eigene Meinung !!! Eigene Reschersche !!!