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Thema: Pressefreiheit - auch für Feuerwehr-Websites?

  1. #16
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    jo jo,

    wir auch ;-)
    Ich frage dann meistens nach dem Einsatz am Gerätehaus ZF oder Wehrführer eben, ob ich das "so und so" schreiben kann, dann gucken wir die fotos kurz durch und zuhause direkt hochladen...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  2. #17
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    Natürlich sollte auf keinem Bild eine Leiche oder so etwas zu sehen sein!

    Eltern, die sich beschweren, dass ihre Kinder bei der Veranstaltung der Feuerwehr in der Gruppe fotografiert werden? Wo gibt es denn sowas? Aus so eine irrwitzige Idee kämen unsere Eltern garnicht! Falls das mal passieren sollte bieten wir den meckernden Eltern wahrscheinlich an, dass das Kind das Eintrittsgeld für die Veranstaltung in Höhe von ca. 17,50€ nachzahlen kann - es wurde leider vergessen zu kassieren... ;-)

    Ich habe mit der örtlichen Presse ein Abkommen geschlossen: Ich liefere Berichte und Bilder an die Presse (Auswahl mit Ortsbrandmeister) wenn sie nicht selber da waren, im Gegenzug erhalte ich die Berichte und Bilder der Presse und veröffentliche die ebenfalls auf der HP.

    Die Bilder, die die Presse macht sind von uns gesteuert. Kein Fotograf kommt an die Einsatzstelle, wenn wir ihn nicht hinbringen. Ausserdem wollen die Presseleute bei uns gar keine "Sensationsfotos" sondern eine sachliche Berichterstattung - daher auch von denen kein Interesse an "Leichenfotos". (Die Vertreter des Druckwerkes² "mit dem roten Viereck" versuchen schon lange nicht mehr bei uns aufzulaufen, weil sie immer scheitern - der letzte der es versuchte, hat ca. 4 Wochen nach dem Besuch seinen gelöschten Kamerachip, incl. "lieben" Schreiben der Region Hannover, über seinen Chefredakteur zurück erhalten!)

    ² ("Zeitungen" müssen mindestens 5% Wahrzeit enthalten, daher trägt dieses Druckwerk auch nicht mehr den Namen "B...-Zeitung" sondern nur noch "B...")
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #18
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wäre der wirklich von dieser Zeitung gewesen, und hätte ein bisschen Wissen über seinen Job gehabt, wäre die Folge ein Rechtsstreit gewesen...
    Stimmt!
    Er war tatsächlich von diesem Druckwerk und hatte Ahnung von seinem Job.
    Der Chefredakteur übrigens auch - er hat ihm unmissverständlich klar gemacht, dass er weder AUF(!) einem nicht gesicherten Unfallfahrzeug zu sein hat, noch die Rettungskräfte an der Arbeit hindern darf indem er die Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei anschreit, sie sollen endlich vom (im anderen Fzg.) Eingeklemmten zurücktreten, damit er seine Bilder machen kann....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #19
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    Wer Bilder von Opfern (Auch unkenntlich gemachte) ins Netz stellt kann sich gleich mit der B... Zeitung auf eine Stufe stellen. Solche Web-Seiten werden aber auch noch von einem großen PA-Hersteller mit 5 Helmen prämiert. Aber egal...

    Von Gesetzes wegen muss ich nach meine Informationen sogar die Kennzeichen und Funkrufnahmen aller (auch der eigenen) Fahrzeuge verschleiern. Wenn ich ein Bild von einen FME mache muss ich erst den Hersteller fragen. Die Presse kann aber machen was sie will. Das kann doch wirklich nicht sein. Pressefreiheit hin oder her.
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Pinselmaster Beitrag anzeigen
    Von Gesetzes wegen muss ich nach meine Informationen sogar die Kennzeichen und Funkrufnahmen aller (auch der eigenen) Fahrzeuge verschleiern. Wenn ich ein Bild von einen FME mache muss ich erst den Hersteller fragen.
    Welches Gesetz schreibt denn solche Sachen fest?
    Warum sollte man kein Bild von einem FME machen dürfen?

    Gruß
    Reissdorf

  6. #21
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    Sorry für doppel Post.

    Ich habe im "KunstUrhG" folgendes gefunden:

    § 23
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1.
    Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.
    Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.
    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.
    Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


    ---------------------

    Meine Meinung:

    Wenn ich ein Einsatzbild mache, und eine Person neben dem eigentlichen Motiv steht. Ist das rechtens. Vor allem wenn diese auch noch unkenntlich gemacht wurden.

    Es ist nicht zulässig Bilder zu veröffentlichen wo Opfer (Verletzte,Tote usw.) zu sehen sind (egal ob unkenntlich oder nicht). Genauer gesagt. Bilder von Einsätzen mit Todesfolge sind insgesamt Verboten egal ob darauf Personen zu sehen sind oder nicht.

    Seht Ihr das auch so?
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  7. #22
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    Zitat Zitat von Reissdorf Beitrag anzeigen
    Welches Gesetz schreibt denn solche Sachen fest?
    Warum sollte man kein Bild von einem FME machen dürfen?

    Gruß
    Reissdorf
    Ich habe das von einem Rechtsanwalt. Ich werde dieser Sache aber näher nachgehen.

    Beispiel von 1und1 aus der AGB:

    Zitat:

    Bitte beachten Sie, dass Sie als 1&1 ProfiSeller auf Internetseiten, die mit Ihrem 1&1 ProfiSeller-Shop verlinkt sind, ausschließlich Marken- und Warenzeichen oder Logos von 1&1 oder Dritten verwenden dürfen, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von 1&1 oder des Dritten dazu vorliegt.

    d.H. Auch wenn ich Produkte von 1und1 verkaufe darf ich nicht mit ihren Fotos oder Logo werben. Kranke Welt.
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

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