Sorry für doppel Post.

Ich habe im "KunstUrhG" folgendes gefunden:

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


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Meine Meinung:

Wenn ich ein Einsatzbild mache, und eine Person neben dem eigentlichen Motiv steht. Ist das rechtens. Vor allem wenn diese auch noch unkenntlich gemacht wurden.

Es ist nicht zulässig Bilder zu veröffentlichen wo Opfer (Verletzte,Tote usw.) zu sehen sind (egal ob unkenntlich oder nicht). Genauer gesagt. Bilder von Einsätzen mit Todesfolge sind insgesamt Verboten egal ob darauf Personen zu sehen sind oder nicht.

Seht Ihr das auch so?