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Thema: Rauchen im Gerätehaus

  1. #16
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    Dann frage ich mich was du unter kameradschaft verstehst.

    Das im Schulungsraum nicht geraucht werden sollte, ist klar, das sehe ich auch so und halte mich auch dran - ebenso wie im Fahrzeug.

    Sollte mir aber jemand meine Cigarette nach einer Übung oder gar nach einem Einsatz auch in der Fahrzeughalle verbieten, würde ich als Raucher wohl auch klar meine Konsequenzen ziehen und ich meine nicht mit dem Rauchen aufzuhören.

    Sollte auch irgendein Kamerad, ohne vorher mit mir darüber sprechen, mich verpetzen wie du sagst ziehe ich ganz klar meine Konsequenz und suche mir ein neues Hobby.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Sollte mir aber jemand meine Cigarette nach einer Übung oder gar nach einem Einsatz auch in der Fahrzeughalle verbieten, würde ich als Raucher wohl auch klar meine Konsequenzen ziehen und ich meine nicht mit dem Rauchen aufzuhören.
    Immer wenn das Rauchen in der Fahrzeughalle angesprochen wird, muss ich lachen...
    Das ist nämlich schon seit Jahren/Jahrzehnten durch entsprechende Garagenverordnungen, unter die der Großteil der Feuerwehrfahrzeughallen fallen, in den einigen Bundesländern untersagt...
    In den meisten Fahrzeughallen hängen deshalb ja auch so niedliche Hinweisschilder, wo so unfassbares draufsteht wie "Feuer, Rauchen und offenes Licht verboten" o.ä.

    Auf den Teil mit der Kameradschaftsheulerei will ich gar nicht erst groß eingehen. Rechtslage ist klar, und wenn eine Rechtsvorschrift dem Schutz meiner Gesundheit nützlich ist, achte ich auf ihre Anwendung. Wer daraus ein Problem herleitet, dass ihn zum Verlassen der Feuerwehr drängt, darf gerne zum Schützenverein wechseln. Deren Schießstand ist privat, da dürfen sie sich drum prügeln, ob geraucht wird oder nicht.
    Geändert von überhose (18.10.2007 um 14:01 Uhr)

  3. #18
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    Hallo zusammen,

    bei uns haben wir uns auch freiwillig auf ein Rauchverbot im Gerätehaus geeinigt.

    Wir sind knapp 60 Leute, von denen rauchen eh nur 3, von dem her ist das auch nicht so tragisch.

    Es gibt zwei Plätze, an denen es noch erlaubt ist:

    - Vor einem (geöffneten) Fenster im Treppenhaus und
    - vor der Tür

    In der Übung ist es folgendermaßen geregelt:

    Während der Übung wird nicht geraucht.
    Die, die es gar nicht aushalten, dürfen in der Übungsnachbesprechung eine rauchen.

    Im Einsatz ist ebenfalls Rauchverbot angesagt, auch für die, die gerade nichts zu tun haben und irgendwo stehen.

    Außerdem haben wir uns geeinigt, dass in der Öffentlichkeit in Einsatzkleidung nicht geraucht wird. Wer unbedingt eine rauchen muss/will, der hat die Einsatzjacke auszuziehen und somit für die Zeit "zivil" zu sein.

    Unsere Raucher kommen damit gut klar und beschweren sich darüber auch nicht.
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  4. #19
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Immer wenn das Rauchen in der Fahrzeughalle angesprochen wird, muss ich lachen...
    Das ist nämlich schon seit Jahren/Jahrzehnten durch entsprechende Garagenverordnungen, unter die der Großteil der Feuerwehrfahrzeughallen fallen, in den einigen Bundesländern untersagt...
    In den meisten Fahrzeughallen hängen deshalb ja auch so niedliche Hinweisschilder, wo so unfassbares draufsteht wie "Feuer, Rauchen und offenes Licht verboten" o.ä.
    Richtig. Aber die Fahrzeughallen mit entsprechenden Absauganlagen für die Abgase auszustatten fällt dann zufällig nicht in die Pflicht einer Kommune. Ich kenne so viele Fahrzeughallen, grade bei kleinen Wehren, die keine Absauganlagen haben, das ist nicht mehr feierlich, die Russpartikel machen ja nichts. Aber wenn jemand eine Zigarette im Feuerwehrhaus raucht, dann springt sofort jeder auf und zeigt mit dem Finger auf die Raucher.

    Und bevor man so ein TamTam macht, sollte man eher versuchen ein Kompromiss zu finden, als ständig auf irgendwelchen Paragraphen rum zu reiten.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Richtig. Aber die Fahrzeughallen mit entsprechenden Absauganlagen für die Abgase auszustatten fällt dann zufällig nicht in die Pflicht einer Kommune.
    Fehlende klare Rechtsgrundlage. Könnte man evtl. mit den UVV herleiten. Aber natürlich lässt sich mit eindeutigen Rechtsgrundlagen eher etwas bewirken, als mit schwammigen, die großen Interpretationsspielraum lassen. Letzteres ist ja leider Standard im deutschen Rechtssystem.

    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Und bevor man so ein TamTam macht, sollte man eher versuchen ein Kompromiss zu finden, als ständig auf irgendwelchen Paragraphen rum zu reiten.
    Finde ich auch, nicht das wir uns falsch verstehen. Ich will nur aufzeigen, dass letztlich, wenn kein Kompromiss gefunden wird (aber auch wenn einer da ist!), der Nichtraucher am längeren Hebel sitzt. Und das find ich eben auch gut so.

  6. #21
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    Wenn ich richtig liege, dann MÜSSTEN aber auch alle Gerätehäuser mit einer Absaugung ausgestattet sein. Also laut Vorschrift.

    Bei uns wird überall geraucht, aber wir haben aktuell auch nur zwei Räume inkl. Fahrzeughalle ;)

  7. #22
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    @überhose

    Eine entsprechende Herleitung habe ich bereits gebracht. Es kann nicht angehen (in meinen Augen), dass in öffentlichen Gebräuden (hier Feuerwehrhäuser) das Rauchen verboten wird aber die alten "Karren" weiterhin ohne Absauganlage ihre Abgase ins FH blasen.

    Grade alte Autos mit diesen Luftdruckbremsen, stehen einige Minuten in der Fahzeughalle, eh sie den Druck aufgebaut haben.

    Mit dem Kompromiss sehe ich auch so. Im Schulungsraum und im Fahrzeug mag ich auch nicht das geraucht wird, das sage sogar ich als Raucher. Aber in der Fahrzeughalle ist das doch sowas von Peng, auch wenn es da Verordnungen gibt, die es untersagen.

  8. #23
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Eine entsprechende Herleitung habe ich bereits gebracht. Es kann nicht angehen (in meinen Augen), dass in öffentlichen Gebräuden (hier Feuerwehrhäuser) das Rauchen verboten wird aber die alten "Karren" weiterhin ohne Absauganlage ihre Abgase ins FH blasen.
    Mit dieser Herleitung hast du doch keine Begründung für eine "Pflicht" der Kommune, eine Absauganlage zu beschaffen, gebracht. Das ist sehr weit hergeholt.
    Für das eine gibts eine klare Rechtsgrundlage, für das andere nicht.
    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Grade alte Autos mit diesen Luftdruckbremsen, stehen einige Minuten in der Fahzeughalle, eh sie den Druck aufgebaut haben.
    Gutes Argument, sagt die Kommune und beschafft... einen Kompressor. Und jetzt?

    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Aber in der Fahrzeughalle ist das doch sowas von Peng, auch wenn es da Verordnungen gibt, die es untersagen.
    Genaugenommen gibt's diese Vorschrift, damit es da nicht Peng macht ;-)



    Zitat Zitat von Ghost~Talker Beitrag anzeigen
    Wenn ich richtig liege, dann MÜSSTEN aber auch alle Gerätehäuser mit einer Absaugung ausgestattet sein. Also laut Vorschrift.
    Bring ne Vorschrift/Rechtsgrundlage. Mutmaßungen helfen nicht weiter.

  9. #24
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Bring ne Vorschrift/Rechtsgrundlage. Mutmaßungen helfen nicht weiter.
    Die Absaugung der gesundheitsgefährdenden
    Stoffe hat gemäß § 45 Abs. 1
    und 2 der Unfallverhütungsvorschrift
    „Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1) –
    bei Auftreten von gefährlichen Mengen –
    an der Entstehungs- oder Austrittsstelle
    zu erfolgen.
    Gefunden hier
    http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...aus_50_0_5.pdf

  10. #25
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    Nehmen wir mal den Absatz vor dem von dir zitierten, aus der genannten Broschüre:
    Gefährliche Mengen an Dieselmotor-Emissionen sind dann anzunehmen, wenn
    mehr als ein großes Fahrzeug mit Dieselmotor in einem Feuerwehrhaus abgestellt
    ist und diese Fahrzeuge vor dem Verlassen des Feuerwehrhauses einige Zeit im Stand laufen müssen.
    Schon fallen viele Fahrzeughallen raus. Und auch hier kann man mit einem Lufterhaltungssystem/Kompressor die Vorgabe erfüllen.

    Dann sehen wir uns mal § 45 Abs. 1 und 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1) an. Da steht z.B. in Absatz 1:
    (1) Sind Versicherte gesundheitsgefährlichen Stoffen, Krankheitskeimen, Erschütterungen, Strahlung, Kälte oder Wärme oder anderen gesundheitsgefährlichen Einwirkungen ausgesetzt, so hat der Unternehmer unbeschadet anderer Rechtsvorschriften das Ausmaß der Gefährdung zu ermitteln.
    Also: Ermessen.

    Absatz 2:
    (2) Arbeiten, bei denen sich die Entwicklung gesundheitsgefährlicher Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gefährlicher Menge nicht vermeiden läßt, müssen
    1.in geschlossenen Apparaturen durchgeführt werden oder, wenn dies technisch nicht möglich oder zweckmäßig ist,
    2.die gesundheitsgefährlichen Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube an der Entstehungs- oder Austrittsstelle in ungefährlicher Weise abgesaugt werden. Ist auch dies nicht möglich, müssen die Räume angemessen, nötigenfalls künstlich, belüftet werden.
    Mögliche Deutung der Aussage: Ist der Raum zu belüften, braucht man keine Abgasabsaugung.


    Eine wirklich verpflichtende Vorgabe sehe ich da nirgendwo.

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