Zitat Zitat von Sprechfunker-25 Beitrag anzeigen
Hallo

Ich bin mit dieser idee nicht einverstanden da es laut TKG §86 und §95 verboten ist!.
(Feriheitsstrafe bis zu 3 Jahren)

Ich bin Ausgebildeter Sprchfunker BOS und jeder der diese Ausbildung hat weis das wenn er,
Funk Daten und Gespräche an andere weitergibt sich strafbar macht.

bis zu 5 Jahren! Oder Geldstrafe.....oder wie in meinem Fall gar nichts!