Hallo!
Danke!
Es ist definitiv NICHT so, das hintere RKLE schaltbar sein " müssen... " ! Das sieht man ja an den UNterschiedlichen Auffassungen und Vorgehensweisen, siehe Polizei, siehe Rettungswagen!
Weil, die StvZO es nicht vorsieht, vielmehr heißt es u.a. da, " Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein, Feuerwehr , Polizei.........blab bla usw. !"
MfG




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