Hallo!
Also, es " muss " gar nix!
Man -kann- einen Schalter einsetzen damit man die Leuchte ggf. im Zugverband ausschalten kann, MUSS aber nicht!
Selbst wenn das so sein sollte, was ist denn mit dem mir Vorausfahrenden viel kleineren ELW? Muss der sie dann ganz auschalten, weil er mich blenden könnte?
Also so ganz Wasserdicht scheinen die Argumentationen wohl doch nicht zusein, und geben dadurch dem ganzen beiweitem keinen Sinn!
Denn, wie richtig erkannt, RTW u.a. Fahrzeuge haben ja auch eine dritte oder sogar vierte RKLE am Heck...und diese sind i.d.R. auch nicht getrennt abschaltbar!!
Möglicherweise gibt es in Bayern einen Erlaß darüber, wie diese dritte zusätzliche RKL geschaltet werden darf bzw. soll? Aber eine Bundeseinheitliche Verordnung gibt es darüber nicht!!
MfG




Zitieren