Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!

Eben, es handelt sich um Erlaße die die einzelenen Bundesländer selbst erteilen können!

Nach der StVZO, bzw. Techn Richtlinien §22a gibt keine solche Vorschrift!

MfG
firebengel & vrw

wer lesen kann ist klar im vorteil !! das mag vllt so in BaWü sein, aber hier in NRW zb ist mir sowas nicht bekannt. wir haben hier zig fahrzeuge mit 3. oder auch 4. RKL hinten, die sind alle nicht einzeln schaltbar. und das hat noch niemand beanstandet.

fazit: es mag wohl für einige bundesländer stimmen, aber nicht für alle. also kommt hier nicht mit "das ist aber definitiv so". solange ihr das auf euer bundesland bezieht isses ja ok, aber net verallgemeinern :)