Ein Extraschalter für die hintere RKL ist bei definitiv Pflicht. Und er muss so geschaltet sein, das die hintere RKL nur einschaltbar ist, wenn die beiden vorderen RKL an sind.

Wir haben auf unserem LF und TLF RKL hinten nachgerüstet, allerdings den Schalter für hinten nicht wie oben beschrieben geschaltet. Schon allein das war ein Beanstandungsgrund für den TÜV bei der Drei-Jahres-Überprüfung für Feuerwehrfahrzeuge.

Dass hintere RKL bei Alarmfahrten ausgeschaltet sein müssen, halte ich für ein (unwahres) Gerücht. Dies gilt höchstens für die Fahrt im Zug.

Gruß
Matthias