servus!

ich hab da mal ne frage....

es geht jetzt bereits seit längerem das gerücht bei uns (landkreis sig, bw) herum, dass heckblaulichter bei der alarmfahrt ausgeschalten sein müssen. ich finde aber kenen paragraphen in der stvo der das verbiete. nun seid ihr dran: stimmt das oder stimmt es nicht das es verboten ist, mit eingeschaltetem heckblaulicht zu fahren oder nicht. am liebsten wäre es mir, wenn mir jemand den paragraph benennen könnte der es verbietet.

vielen dank im voraus,

telemanne